Gladbeck. Aufgrund der niedrigen Inzidenz gilt auch in Gladbeck ab Freitag die neue Stufe 0. Diese Corona-Regeln gelten dann, diese Lockerungen gibt es.
Auch in Gladbeck greifen aufgrund der anhaltend niedrigen Inzidenz im Kreis Recklinghausen ab Freitag, 9. Juli, mit der neuen Inzidenzstufe 0 weitere Lockerungen. Diese Stufe gilt für Städte und Kreise, deren Inzidenz an mindestens fünf Tagen hintereinander bei höchstens zehn liegt. Aktuell liegt die Inzidenz im Kreis Recklinghausen bei 3,4, in Gladbeck bei 9,3.
Das sind die neuen Regeln:
- Maskenpflicht gilt nur noch in Bussen, Bahnen und Taxen, im Einzelhandel und in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Kellner und „Erbringer körpernaher Dienstleistungen“ müssen weiterhin eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen.
- Kontaktbeschränkungen werden nur noch „empfohlen“. Konkret heißt das, dass man so viele Menschen treffen kann wie man möchte.
- Das Erfassen von Daten zur Kontaktnachverfolgung fällt weitgehend weg. Ausnahmen gelten etwa nur noch in Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen Bildungsangeboten
- Bei privaten Veranstaltungen kann auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden, wenn bei mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sämtliche nicht immunisierten Personen über einen negativen Testnachweis verfügen.
- Negative Testnachweise für nicht immunisierte Menschen sind weiterhin zudem erforderlich beim Besuch von Kulturveranstaltungen (alternativ: Sitzordnung mit Mindestabständen oder nach Schachbrettmuster), von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen (alternativ: mit Mindestabständen oder Sitzordnung nach Schachbrettmuster mit höchstens 33 Prozent der Kapazität) und bei der Beherbergung von Gästen aus Regionen mit einer Inzidenz über 10. Auch bei Ferienangeboten für Kinder- und Jugendliche und Sportfesten oder Volksfesten sind Negativteste für alle nicht geimpften oder genesenen Personen erforderlich.
- Keine Einschränkungen für Gastronomie, solange Abstand und Abtrennung zwischen Tischen besteht.