Gladbeck. Der Streit um eine einwöchige Trauerfeier im Vereinsheim einer Gladbecker Kleingartenanlage geht weiter. Das sagen Stadt und Bezirksverband.

Die mehrtägige Trauerfeier nach griechisch-orthodoxem Ritus im Vereinsheim der Kleingartenanlage Im Linnerott in Gladbeck ist beendet, die Auseinandersetzung zwischen Anwohnern der angrenzenden Sellerbeckstraße und dem Vereinsvorstand geht weiter.

Es gab massive Beschwerden über zugeparkte Einfahrten und blockierte Wege

Nachbarn der Anlage hatten sich, wie berichtet, massiv beschwert, weil Gäste der Trauerfeier Einfahrten zugeparkt, Lieferfahrzeuge den Wendehammer blockiert hätten. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadtverwaltung war vor Ort, konnte zu diesem Zeitpunkt derartige Verstöße aber nicht feststellen.

Matthias Strehlke, der seit 20 Jahren an der Sellerbeckstraße wohnt, will sich damit nicht zufriedengeben. „Ich erstatte hiermit Anzeige gegen den Kleingartenverein Im Linnerott“, schreibt er in einer Mail an Bürgermeisterin Bettina Weist. Als Gründe nennt er „den Verdacht der unerlaubten gewerblichen Nutzung einer städtischen Kleingartenanlage“, das unzulässige Befahren der Anlage und das widerrechtliche Parken dort, das Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Einfahrten sowie die Belästigung der Anwohner.

Anwohner: Verein verstößt gegen die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

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Nach Strehlkes Auffassung verstößt der Verein zudem gegen die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, weil er durch die Vermietung des Vereinsheims versuche, „auf Kosten der Allgemeinheit und der Anwohner ,Kasse zu machen‘“. Zwar sei bei Gemeinnützigkeit nicht jede wirtschaftliche Betätigung ein Ausschlussgrund, ergänzt er auf Nachfrage der WAZ. Anders sehe es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aber aus, wenn die wirtschaftliche Betätigung im Vordergrund stehe.

Strehlke: „Es ist ein Unterschied, ob ein Kleingartenverein in Einzelfällen Nutzern gegen ein Entgelt sein Vereinsheim überlässt oder, wie in diesem Fall, sogar auf seiner Homepage für die gewerbliche Nutzung wirbt.“ Nach einer ersten Prüfung der Vorwürfe und erneuten Einsätzen des Kommunalen Ordnungsdienstes im Umfeld der Kleingartenanlage sieht die Stadtverwaltung keinen Grund, gegen den Verein vorzugehen. „Der KOD hat wieder keine der beanstandeten Parkverstöße festgestellt, und wegen der Vermietung des Vereinsheims hat die Stadt ordnungs- und bauordnungsrechtlich keine Zugriffsmöglichkeiten“, erklärt David Hennig von der Pressestelle der Verwaltung.

Die Frage, ob das Vereinsheim kommerziell genutzt werden kann, falle in die Zuständigkeit des Bezirksverbands der Kleingartenvereine. Dessen Vorsitzender Stephan Winter hat dazu eine eindeutige Antwort: „Das ist erlaubt.“

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