Gladbeck. Die Maskenpflicht im ÖPNV ist gelockert worden, auch für Gladbeck. Es reicht jetzt eine medizinische Maske/OP-Maske, so die Vestische.

Entschärft worden ist laut neuer Coronaschutzverordnung NRW auch ist die Maskenpflicht im ÖPNV. In Bussen, Bahnen und Bahnhöfen sowie an Haltestellen und Bahnsteigen ist demnach das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske/OP-Maske ab sofort ausreichend, so die Vestische.

Es besteht also keine Pflicht mehr zum Tragen einer FFP2-Maske. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist eine Alltagsmaske erlaubt, soweit sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können. Diese Regelung gilt auch für die Kundencenter der Vestischen. Ganz ohne Maske darf man seit Samstag in der Fußgängerzone und auf den Plätzen in Gladbeck unterwegs sein. Und auch auf den Spielplätzen muss keine Maske mehr getragen werden.

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