Gadbeck. Als Ausweis für Genesene gilt ausschließlich ein mindestens 28 Tage alter positiver PCR-Test. Darauf weist das Gesundheitsamt ausdrücklich hin.
Mit einem Beleg über Antikörper als Beweis einer überstandenen Corona-Erkrankung erhält man keinen Genesenen-Nachweis. Darauf macht das Gesundheitsamt vom Kreis Recklinghausen jetzt aufmerksam. Der Grund: In jüngster Zeit haben sich solche Anfragen in Recklinghausen gehäuft.
Das aktuelle Coronavirus ist eines von mehreren Coronaviren
„Ein Antikörper-Nachweis belegt nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht eindeutig, dass eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden wurde“, erklärt Dr. Jutta Hullmann, Leiterin des Gesundheitsamtes. Was viele nicht wissen: Das aktuelle Coronavirus, das zur Pandemiesituation geführt hat, ist eines von mehreren Coronaviren. „Der Antikörpernachweis kann zum Beispiel auch auf einen anderen Coronavirus anschlagen“, so Dr. Hullmann. Umgekehrt könne es auch vorkommen, dass jemand COVID-19 durchgemacht habe, aber dennoch keine messbaren Antikörper entwickelt hat.
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Das Robert-Koch-Institut (RKI) führe dazu weiter aus, dass nach derzeitigem Kenntnisstand ein Antikörper-Nachweis keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zulässt. „Es ist aktuell auch noch nicht bekannt, wie viele Antikörper vorhanden sein müssen, um nach einer überstandenen Erkrankung von einem sicheren Schutz ausgehen zu können“, so Hullmann weiter. Immunität und eine geringere Wahrscheinlichkeit, andere zu infizieren, sei aber nicht zuletzt die Grundlage der von Bund und Land festgelegten Freiheiten, die Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichsetzen.
Als Genesenen-Ausweis ist ausschließlich der positive PCR-Test mit entsprechendem Datum anzusehen
In der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes steht außerdem deutlich, dass als Genesenen-Ausweis ein positiver PCR-Test mit entsprechendem Datum anzusehen ist. Das Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein. „Die Durchführung eines Antikörpertests reicht nicht aus, um als genesene Person zu gelten“, heißt es in der Verordnung weiter. Auch für die Festlegung, dass nur eine Impfung zum Schutz gegen das Virus ausreicht, ist ein Antikörpertest nicht aussagekräftig. Hullmann: „Nur wer nachweislich, das bedeutet durch positive Testung bestätigt, eine Covid-19-Infektion überstanden hat, erhält nur eine Impfung. Alle anderen werden mit den bislang zugelassenen Impfstoffen zweimal geimpft.“
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