Gladbeck. Die Gladbecker können sich ab dem 11. Juni auf weitere Lockerungen einstellen. Die Inzidenz liegt unter 35. Das betrifft auch die Gastronomie.
Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis liegt konstant unter 35. Deshalb sind ab Freitag, 11. Juni auch in Gladbeck weitere Lockerungen möglich. Größere Kulturveranstaltungen, private Feiern, weitere Öffnungsschritte für die Gastronomie. Langsam aber sicher könnte es weitergehen in Richtung Normalität. Ganz besonders freut sich Regina Winkler. Nach fast acht Monaten öffnet die Gladbeckerin ihre Afrika Lounge wieder.
Die Gastronomie darf auch in Gladbeck dann wieder ohne Testpflicht für die Gäste die Innenbereiche öffnen
Für die Chefin des Szene-Lokals an der Goethestraße in der Innenstadt ist es der langersehnte komplette Neustart. Denn anders als in viele anderen gastronomischen Betrieben gab’s in der Afrika Lounge keinen Liefer- oder Abholservice. „Ich fahre den Betrieb gerade wieder hoch, mit einer neuen, kleinen Speisekarte und aktuellen Tagesangeboten. Alles soll ein bisschen moderner, innovativer werden“, sagt Regina Winkler. Natürlich hofft sie, dass die Corona-Lage sich weiter entspannt. Denn bei einer konstanten NRW-weiten Inzidenz unter 35 darf die Gastronomie auch die Innenräume wieder ohne Testpflicht für die Gäste öffnen. „Doch auch wenn das nicht klappen sollte, öffnen werden wir am 14. Juni auf jeden Fall wieder. Viele Gäste fragen schon, wann es denn endlich weitergeht“, sagt Regina Winkler.
Ab Freitag gelten in Gladbeck diese Lockerungen:
Private Kontakte: Angehörige aus fünf Haushalten können sich ohne weitere Einschränkungen im öffentlichen Raum treffen. Ebenfalls möglich sind Treffen von bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten, das aber nur mit aktuellem negativen Coronatest.
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Kultur: Alle Kulturangebote, die in einem Gebäude stattfinden, sind mit bis zu 1000 Gästen möglich. Dazu zählen Konzerte, Theater, Opern und Kinos. Voraussetzung sind ein fester Sitzplan (Sitzanordnung im Schabrettmuster) und ein negatives Testergebnis der Zuschauerinnen und Zuschauer. Das kommunale Kino in Gladbeck startet sein Programm am 11. Juni. Am Freitag um 20 Uhr läuft im Studio der Stadtbücherei die Krimikomödie „Eine Frau mit berauschenden Talenten“ mit Isabelle Huppert.
Festivals und ähnliche Großveranstaltungen sind bei entsprechend stabiler Inzidenz erst ab 1. September mit bis zu 1000 Zuschauern möglich. Voraussetzung sind negative Corona-Tests und ein genehmigtes Konzept.
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Sport: Kontaktsport ist mit bis zu 100 Personen zulässig, sofern sie negativ getestet wurden (sowohl draußen als auch drinnen). Im Freien dürfen mehr als 1000 Personen zuschauen, begrenzt auf höchstens 33 Prozent der vorhandenen Sitzplatz-Kapazität. Die Zuschauer müssen einem Sitzplan klar zugeordnet werden können. Bemessungsgrundlage ist eine „stabile“ NRW-weite Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und niedriger. Ist dies gegeben, müssen Teilnehmer auch in Innenräumen keinen Corona-Test vorlegen.
Freizeit: In Gladbeck ist das Freibad an der B 224 Montag in die Sommersaison gestartet. Ab dem 14. Juni könnte ein Besuch dort sogar ohne Corona-Test möglich sein.
Einzelhandel (nicht Grundversorgung): Die Zugangsbeschränkungen für Einzelhandelsgeschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche entfallen.
Diese Regeln gelten für große Märkte und private Feiern
Große Feste ab September
Große Festveranstaltungen wie Schützenfeste, Stadtfeste und ähnliche Veranstaltungen sind ab 1. September bei einer stabilen NRW-weiten Inzidenz unter 35 ohne Besucherbegrenzung möglich.
Soweit der NRW-Durchschnitt höher liegt, aber örtlich den Kriterien der Inzidenzstufe 1 entspricht, sind höchstens 1000 Besucher zulässig. Veranstalter müssen dann zudem ein genehmigtes Hygienekonzept vorweisen. In der Gastronomie entfällt auch in Innenräumen bei einer NRW-weit gemessenen „stabilen“ Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 die Testpflicht für Gäste.
Messen und Märkte: Ab 1. September sind Kirmes-Veranstaltungen, Jahrmärkte und andere Markt-Veranstaltungen wie etwa Trödel- oder Mittelaltermärkte bei entsprechender stabiler Inzidenz möglich. Teilnehmer und Besucher benötigen keinen Coronatest.
Private Feiern (ohne Partys) dürfen unter freiem Himmel bis zu 250 Gäste haben; ein Corona-Test ist nicht notwendig. Für Innenräume liegt die Höchstzahl der Gäste bei 100 Personen – mit Pflicht zur Vorlage eines Corona-Tests. Private Partys sind mit einem negativen Corona-Test möglich, aber nur für höchstens 100 Personen unter freiem Himmel und 50 Gästen in geschlossenen Räumen. Die Abstandsregel und Maskenpflicht entfallen.
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