Gladbeck. Hundeschulen dürfen öffnen. Für die Außengastro ist kein Test mehr nötig. Bleibt die Inzidenz unter 50, gelten diese und weitere Lockerungen.

Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Recklinghausen liegt seit fünf Werktagen unter 50. Daher gelten ab Mittwoch weitere Lockerungen der Corona-Regeln. Darauf können die Gladbecker sich freuen.

  • Kontakte: Treffen von Angehörige aus drei Haushalten sind ohne weitere Einschränkungen im öffentlichen Raum möglich. Sind alle Beteiligten negativ getestet, können sich auch zehn Personen unabhängig ihrer Haushalte treffen.
  • Gastronomie: In der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Auch die Innenbereiche von Kneipen und Restaurants dürfen wieder öffnen, sofern die Gäste negativ getestet sind und einen festen Platz haben.
  • Einzelhandel (nicht Grundversorgung): Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf maximal eine Kundin oder ein Kunde gleichzeitig im Geschäft sein.
  • Messen und Märkte: Jahr- und Spezialmärkte dürfen mit Personenbegrenzung öffnen. Auch „Kirmeselemente“ sind für negativ Getestete zulässig.
  • Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht beispielsweise ist ohne Begrenzung auf eine Personenanzahl möglich. Das heißt: Auch Hundeschulen dürfen draußen wieder Gruppenunterricht anbieten. In Innenräumen gilt eine Testpflicht. Ein Mindestabstand muss nicht eingehalten werden, sofern es einen festen Sitzplan gibt. Handelt es sich dabei um einen Unterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten, ist die Personenzahl aufgrund des erhöhten Aerosolausstoßes auf zehn Personen begrenzt (mit Corona-Test).

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  • Kinder- und Jugendarbeit: Finden die Treffen drinnen statt, gilt eine Beschränkungen auf 20 Teilnehmer, draußen auf 30. Es gilt die Testpflicht. Mit Test sind auch Ferienangebote und -reisen möglich. Eine Maskenpflicht gibt es nicht.
  • Kultur: Voraussetzung sind ein fester Sitzplan (Sitzordnung im Schachbrettmuster, also versetzt) und ein negatives Testergebnis der Besucher. Alle Kulturangebote, egal ob rinnen oder draußen, obliegen einer Höchstzahl von 500 Gästen. Dazu zählen Konzerte, Theater, Opern und Kinos.

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  • Sport: Kontaktsport ist im Freien mit bis zu 25 Personen zulässig. Drinnen dürfen maximal zwölf Personen gemeinsam einen Kontaktsport ausüben, sofern eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist (z.B. Teilnehmerlisten) und negative Tests vorliegen. Für kontaktfreien Sport gibt es keine Personenbegrenzung, egal ob drinnen oder draußen. Die Regeln gelten auch für Fitnessstudios. Bei Sportveranstaltungen im Freien sind bis zu 1000 Zuschauer erlaubt, die Begrenzung von 33 Prozent der Kapazität des Stadions darf nicht überschritten werden. Auch in Sporthallen sind Zuschauer zulässig bis zu einer Höchstanzahl von 500 – aber nur mit negativem Test und festem Sitzplatz.
  • Freizeit: Für negativ Getestete öffnen dürfen: Bäder, Saunen und Indoorspielplätze.
  • Private Veranstaltungen: Im Freien sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen erlaubt, drinnen mit bis zu 50. Dazu zählen jedoch keine Partys.