Gladbeck. In Gladbeck kostet ein Verstoß gegen den Schutz, um Mitmenschen nicht mit dem Coronavirus anzustecken, 35 Euro. Für Wiederholungstäter: 150 Euro.
Seit Anfang der Woche gilt in ganz Nordrhein-Westfalen, wie auch in anderen Bundesländern, die Mundschutzpflicht. Nun haben sich Vertreter der zehn Städte im Kreis Recklinghausen auf einen einheitlichen Bußgeld-Katalog verständigt. 35 Euro werden ab sofort bei einem Verstoß fällig. Bislang wurden keine Strafen gegen Mundschutz-Verweigerer angeordnet.
Gladbeck: Die Städte im Kreis Recklinghausen wollten einen Flickenteppich von Maßnahmen vermeiden
Da die Landesregierung keinen Bußgeld-Katalog festgelegt hat, um Verstöße zu ahnden, blieb dies den Kommunen selbst überlassen. Im Kreis Recklinghausen sollte eine einheitliche Regelung für alle Städte gefunden werden. Um einen „Flickenteppich“ unterschiedlicher Maßnahmen zu vermeiden, so Peter Breßer-Barnebeck, Leiter der Kommunikation in der Stadtverwaltung Gladbeck.
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Ab sofort gilt einheitlich im Kreisgebiet, einerlei ob in Castrop-Rauxel oder Waltrop: Ersttäter müssen ein Bußgeld von 35 Euro zahlen. Wer sich wiederholt als Masken-Muffel entpuppt, hat 150 Euro hinzublättern.
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Peter Breßer-Barnebeck erklärt: „Zunächst weisen wir auf die Pflicht hin. Wer sich nach der mündlichen Anordnung weigert, bekommt ein Bußgeld.“
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Wie die Bürger der Verpflichtung nachkommen, Mund und Nase – unter anderem in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr – zu bedecken, ist ihnen freigestellt. Es muss nicht zwangsläufig eine medizinische Maske sein. Selbstgenähte Mundschutze, so genannte Community-Masken, Schals und Tücher sind auch erlaubt. Hauptsache, Mund und Nase sind bedeckt, um zu unterbinden, dass sich Mitmenschen mit dem Coronavirus anstecken.
Auch wenn die Regelung im Kreis Recklinghausen jetzt einheitlich ist: Im Land Nordrhein-Westfalen handhaben die Städte den Umgang mit Verstößen sehr unterschiedlich. Manche verzichten (noch) auf Bußgelder. Anderswo kann eine Missachtung der Verpflichtung teuer werden, beispielsweise in Köln. In der Domstadt müssen Verweigerer 150 Euro berappen. Die Städte im Kreis Recklinghausen liegen auf einem Level mit Aachen.