Gladbeck. 60- bis 78-Jährige aus Gladbeck und dem gesamten Kreis Recklinghausen dürfen vom 3. bis 5. April einen Impftermin buchen. Was zu beachten ist.

Menschen ab 60 Jahren können vom 3. bis zum 5. April einen Termin buchen, um sich im Impfzentrum Recklinghausen eine Spritze zum Schutz gegen das Coronavirus setzen zu lassen. 14.570 Astrazeneca-Impfdosen sind im Zuge des erweiterten Angebots für den Kreis Recklinghausen vorgesehen. Einiges sollten Interessenten allerdings beachten.

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Punkt 1: 60- bis 78-Jährige aus Gladbeck und den anderen kreisangehörigen Städten müssen wissen, dass bei ihnen ausschließlich der Wirkstoff Astrazeneca verimpft wird. Zusätzliche Kapazitäten hatten sich ergeben, nachdem ein Stopp für dieses Präparat bei jüngeren Generationen ausgesprochen wurde.

Weitere Kapazitäten stehen nach dem Impfstopp von Astrazeneca für jüngere Menschen zur Verfügung

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte nach dieser Entscheidung bekannt gegeben, dass das Terminsystem der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) aber für die besagte Altersgruppe freigeschaltet werde. Wer sich nicht den Astrazeneca-Stoff spritzen lassen will, sollte sich also erst gar nicht anmelden.

Svenja Küchmeister, Sprecherin in der Kreisverwaltung Recklinghausen, betont: Geimpft wird nach Ostern
Svenja Küchmeister, Sprecherin in der Kreisverwaltung Recklinghausen, betont: Geimpft wird nach Ostern © Kreis Recklinghausen

Punkt 2: Die Freischaltung gilt nur für das KV-Portal. Anrufe in Recklinghausen sind zwecklos.

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Punkt 3: Die Frist der Terminvergabe ist begrenzt. Svenja Küchmeister, Sprecherin der Kreisverwaltung in Recklinghausen, betont: „Das Buchungssystem wird erst am Samstag freigeschaltet.“ Und auch nur bis zum 5. April sind Terminvergaben für dieses erweiterte Impfangebot möglich.

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Punkt 4: Geimpft wird erst nach Ostern. „Wir sollen 14.570 weitere Impfdosen erhalten“, sagt Svenja Küchmeister, „diese Menge können wir nicht on top zu den anderen Terminen verimpfen.“ Ein Kraftakt, zumal ja die anderen Bevölkerungsgruppen nicht aus dem Blick verloren werden dürfen. „Die 79-Jährigen bekommen gerade ein Anschreiben mit einem Impfangebot“, so Küchmeister.

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Punkt 5: Die Impfstoff-Menge ist begrenzt. Wie viele Menschen genau im Kreis Recklinghausen von dem erweiterten Angebot profitieren können, vermag Küchmeister nicht zu sagen. Denn: „Die Einwohnerdaten gehören den einzelnen Städten, darauf haben wir als Kreisverwaltung keinen Zugriff.“ Eines sei allerdings klar: „Die Gruppe derjenigen, auf die das zusätzliche Impfangebot abzielt, ist definitiv viel größer als die Menge der Impfdosen.“ Zur Gruppe der 70- bis 79-Jährigen gehören in Nordrhein-Westfalen rund 1,6 Millionen Menschen inklusive Lebenspartner.

Termine für Lebenspartner

Wie bisher wird das System, das überarbeitet worden ist, von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe betreut. Eine der Neuerungen: „Anders als in der Vergangenheit soll es möglich sein, einen zeitgleichen Termin für den Lebenspartner zu buchen. Hierfür spielt das Alter des Lebenspartners keine Rolle – für eine gemeinsame Impfung ist es ausreichend, wenn einer der Personen altersbedingt impfberechtigt ist“, so die Kreisverwaltung Recklinghausen.

Um das Anmeldesystem nicht zu überlasten, werden Menschen im Alter von 70 Jahren und älter jahrgangsweise aufsteigend angeschrieben. Das NRW-Gesundheitsministerium wird jeweils über den genauen Zeitpunkt der Impfeinladungen entscheiden und informieren.

Das Impfzentrum des Kreises Recklinghausen erweitert für die Impfungen mit den zusätzlichen Impfdosen für zwei Wochen die Öffnungszeiten. Ab Ostersonntag und bis einschließlich zum 14. April ist das Impfzentrum von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Es bleibt aber dabei, dass nur Personen mit Termin berücksichtigt werden können. „In den vergangenen Tagen haben immer wieder Falschmeldungen oder falsch verstandene Meldungen dazu beigetragen, dass Bürger sich ohne Termin zum Impfzentrum aufgemacht haben. Daher wiederholen die Verantwortlichen den Hinweis: Wer keinen Termin hat, muss unabhängig vom Alter und von der grundsätzlichen Impfberechtigung abgewiesen werden“, so die Kreisverwaltung.

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Ein Teil des zusätzlich zur Verfügung stehenden Impfstoffs wird auch über die Praxen der niedergelassenen Ärzte verimpft, teilt die Kreisverwaltung mit. Die Mediziner nehmen von sich aus nach Priorität Kontakt zu ihren impfberechtigten Patienten auf. Wer 1941 geboren ist, kann ab 6. April einen Termin buchen. Möglich ist dies unter der Telefonnummer 0800 11611702 oder online.

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60- bis 78-Jährige können zwischen dem 3. und 5. April Impftermine auf verschiedenen Wegen buchen: online unter www.116117.de, telefonisch über die zentrale Rufnummer 116117 oder 0800/11611702.

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