Gladbeck. Für jede impfberechtigte Gruppe hat das Land einen eigenen Anmeldeweg vorgesehen. Eine Übersicht darüber und weitere Infos bietet der Kreis an.

Derzeit gibt es drei Gruppen, die sich zur Corona-Impfung anmelden können: Menschen über 80, bestimmte Berufsgruppen und Menschen, die aufgrund einer außergewöhnlichen medizinischen Situation dringend vorzeitig geimpft werden müssen. Für eine bessere Übersichtlichkeit hat der Kreis Recklinghausen auf seiner Internetseite zu den Impfmöglichkeiten nun alle der Verwaltung bekannten Regelungen und Vorgaben ergänzt. Dort findet man auch eine Auflistung der Berufsgruppen, die schon geimpft werden.

Für jede Gruppe hat das Land einen eigenen Anmeldeweg vorgesehen

Für jede Gruppe hat das Land einen eigenen Anmeldeweg vorgesehen. Welche Vorgehensweise für welche Gruppe gilt, ist auf der Internetseite beschrieben. Die Einhaltung dieser Verfahrensweisen ist wesentliche Grundlage für die berechtigten Personen, um geimpft zu werden, heißt es in einer Mitteilung des Kreises. Wer sich in einem nicht für die Gruppe vorgesehenen Portal oder unberechtigt angemeldet hat, kann zu dem vereinbarten Termin nicht geimpft werden, da die Impfstoffe entsprechend der Termine und der zugelassenen Personenkreise zur Verfügung stehen.

Das Land habe klare Vorgaben gemacht, welche Personengruppe mit welchem Impfstoff zu versorgen seien, es gebe keine freie Impfstoff-Wahl. Derzeit werden alle Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft, Personen ab 65 Jahren in den meisten Fällen mit BioNTech, in einigen Einrichtungen auch mit Moderna.

Großteil der Anträge auf Impfung mit höchster Priorität muss derzeit abgelehnt werden

In den vergangenen Tagen ist bei der Kreisverwaltung auch eine Flut von Anträgen auf Impfung mit höchster Priorität eingegangen. Ein Großteil dieser Anträge muss abgelehnt werden. „Anträge auf Höchstpriorisierung, also auf eine vorgezogene, zeitnahe Impfung, können derzeit nur bewilligt werden, wenn es sich um sogenannte Härtefälle handelt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand vor einer Chemotherapie oder einer Organtransplantation steht“, sagt Patrick Hundt, Fachbereichsleiter Soziales und Leiter des Impfzentrums. Diejenigen, die aufgrund von Vorerkrankungen in Prioritätsgruppe 2 aufgeführt seien, bekämen vom Land gesonderte Impftermine. Die Verfahrensweise sei aber noch nicht nicht abschließend geklärt.

Alle Informationen zu den Impfmöglichkeiten sind direkt aufzurufen unter www.kreis-re.de/coronaimpfung.