Gladbeck. Ab Montag gelten trotz weiteren Lockdowns einige Lockerungen für Regionen mit bestimmten Inzidenzen. Das bedeuten die neuen Regeln für Gladbeck.
Nach dem Beschluss von Bund und Ländern am späten Mittwochabend hat die NRW-Landesregierung die Coronaschutzverordnung am Freitag angepasst. Darauf weist die Kreisverwaltung Recklinghausen hin. Diese Regeln gelten ab Montag auch in Gladbeck.
Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können wieder öffnen. Alle übrigen Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl starten. Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie Kosmetikstudios sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit Hygienekonzepten.
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Bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen
Die neue Coronaschutzverordnung enthält auch Veränderungen für Treffen unter freiem Himmel, für Kultur und Sport. So können im öffentlichen Raum ab sofort bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Paare gelten dabei zukünftig unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit ist es wieder möglich, Museen, Kunstausstellungen, Schlösser, Gedenkstätten sowie Zoos zu besuchen.
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Für Freiluft-Sportanlagen gilt: Individualsport ist möglich. Dort lauten die Vorgaben zur Gruppengröße: Höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen, bei Kindern im Alter bis 14 Jahren dürfen es 20 plus zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen sein. Grundregel für die Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.
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Wie es für die Gastronomie weitergeht, wird am 22. März beraten
Weitere Öffnungsschritte wären nach dem beim Bund-Länder-Gipfel vereinbarten Fahrplan frühestens ab dem 22. März möglich. An diesem Tag wird auch über Lockerungen für die Gastronomie diskutiert. „Damit bekommen die Menschen in NRW wieder mehr Möglichkeiten, ihre Freizeit zu gestalten. Viele Betriebe dürfen nun wieder öffnen. Allerdings liegt es an uns, ob wir diese wiedererlangten Freiheiten auch längerfristig nutzen können. Dabei sind alle gefragt. Nur, wenn wir umsichtig und vorsichtig handeln und uns an die Vorgaben halten, können wir die Inzidenz so niedrig halten, dass erneute Schließungen vermieden werden“, appelliert Landrat Bodo Klimpel an die Menschen im Kreis.