Gladbeck. Der Sohn des Ex-Bürgermeisters hat den Anbau während der Amtszeit seines Vaters errichtet. Wie weit war Ulrich Roland in den Vorfall involviert?

Im Schwarzbau-Fall Roland wächst der Druck auf den ehemaligen Gladbecker Bürgermeister. Was wusste der zur Zeit der Ausführung des illegalen Anbaus amtierende oberste Verwaltungschef der Stadt? Hat Ulrich Roland als Dienstvorgesetzter des Rathauspersonals versucht, zugunsten seines Sohnes Einfluss auf das baurechtliche Verfahren zu nehmen? Wurde vom Bürgermeister gar Druck auf Mitarbeiter der Bauaufsicht ausgeübt?

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Wichtige Aufgabe zur Klärung des Prozederes hat jetzt der Rechnungsprüfungsausschuss, der von Bürgermeisterin Bettina Weist als Innenrevision beauftragt wurde, den Verwaltungsvorgang zu überprüfen. In der Gemeindeordnung NRW ist die wichtigste Aufgabe des Bürgermeisters umrissen: „Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung (§62).“ Klar ist, dass der Bürgermeister nicht in jede Standard-Sachbearbeitung der Fachbehörden eingebunden wird. Dass er im Fall des Schwarzbaues seine Sohnes nicht involviert war, wird in Kommentaren aus der Bürgerschaft aber bezweifelt.

Hat der Bürgermeister versucht, den schwarzen Anbau zu legalisieren?

Matthias Raith vom Bürgerforum Gladbeck hat laut seines Leserbriefes an die WAZ dazu wohl schon Informationen aus dem Rathaus gesteckt bekommen. Er schreibt, dass der „Bürgermeister nicht nur informiert war, sondern, wie man aus dem Rathaus hört, offenbar aktiv versucht hat, den Bau seines Sohnes an den Vorschriften vorbei legalisieren zu lassen“. Der Gladbecker Rechtsanwalt Martin Löbbecke kommentierte: „Ein Bürgermeister hat Bauplanungsrecht und sonstiges Ortsrecht zu setzen und durchzusetzen. Dann kann er doch nicht ernsthaft privat meinen, das Ortsrecht gelte für ihn und seine Familie nicht. Wer soll denn das Ortsrecht noch befolgen, wenn es nicht mal deren Schöpfer und Hüter mehr beachten?“

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Für CDU-FraktionschefPeter Rademacher ist es ein Fakt, dass Ulrich Roland ein Bürgermeister gewesen sei, „der exorbitant gut informiert über das Vorgehen seiner Verwaltung informiert war“. Sich im Fall des Schwarzbaus seines Sohnes „jetzt da so rauszunehmen“, halte er „für kritisch“. Es sei Aufgabe der Ratspolitik darauf zu achten, dass in der Verwaltung „nach Recht und Gesetz gehandelt und entschieden werde: „Es darf keine Sonderbehandlung für den Sohn des Bürgermeisters geben“. Zu beweisende Annahmen und Vorwürfe, mit denen sich dann die Kommunalaufsicht weiter befassen müsste. Wie bereits berichtet, will sich Ulrich Roland auf Anfrage gegenüber der WAZ nicht zum Fall äußern.

Sohn des Bürgermeisters zeigte sich wenig einsichtig

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Aus dem zum Fall von der Bürgermeisterin einberufenen Ältestenrat, dem die Fraktionschef des Rates angehören, hört man, dass sich alle Teilnehmer der nicht öffentlichen Sitzung einig gewesen seien, dass ein solcher Verstoß gegen das Baurecht natürlich nicht zu rechtfertigen sei. Till Roland selbst hatte die Ratsparteien vergangenen Donnerstag zur Besichtigung seiner stillgelegten Baustelle eingeladen. Vertreter der Grünen, ABD, FDP und auch Olaf Jung von der Linken nutzten die Möglichkeit. „Wir konnten uns alles im vollen Ausmaß ansehen, und mir war offensichtlich, dass ein Anbau in der Größe nicht genehmigungsfähig ist“, so Jung.

Der Sohn des Bürgermeisters habe sich wenig einsichtig gezeigt, „dass er gegen das Baurecht verstoßen hat“. Vielmehr habe er versucht, „Unterstützer für seine Sache zu finden“. Auf seinen Vater angesprochen, habe er lediglich gesagt, „dass seinem Vater geraten worden sei, sich in der Sache rauszuhalten, da er befangen wäre“. Die anwesenden Ratsmitglieder seien sich nach dem Ortstermin einig gewesen, „dass da wohl nichts zu retten ist.“

Strafrechtlich relevante Sachverhalte werden an die Staatsanwaltschaft abgegeben

Zum laufenden Verfahren und den internen Ermittlungen des RPA gibt die Stadtverwaltung keine Auskunft. Generell gelte „für die Exekutive der Grundsatz der Bindung an Recht und Gesetz, wenn ein Verdacht der Vorteilsnahme oder Begünstigung eines Verwaltungsmitarbeiters im Raum steht“, so David Hennig von der Pressestelle der Stadt. Insofern habe die Behörde tätig zu werden, „wenn und soweit ein entsprechender Verdacht hinreichende Anhaltspunkte für ein Tätigwerden bietet. Wenn strafrechtlich relevante Sachverhalte im Raum stehen, wird die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben.“

Im Übrigen seien die verfahrensrechtlichen Regelungen, soweit ein Mitarbeiter selbst Verfahrensbeteiligter ist (Stichwort: Befangenheit), insbesondere die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW, zu beachten. David Hennig: „Dies sieht vor, dass möglicherweise befangene Personen, beispielsweise durch eine familiäre Bindung, nicht mehr am Verfahren zu beteiligen sind.“

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