Gladbeck. Trotz juristischer Einwände der Stadt packt das Energieunternehmen das Projekt an. Noch kein Termin für den “Eilantrag“ beim Verwaltungsgericht.

Trotz des neuerlichen Gangs der Stadt Gladbeck zum Verwaltungsgericht - der Steag-Konzern hat auf der Mottbruchhalde die Arbeiten zur Errichtung des umfangreichen Fundaments für das umstrittene Windrad begonnen. "In der Tat, wir haben inzwischen die Arbeiten zur Verdichtung des Untergrunds am Standort des künftigen Windrads gestartet", bestätigt Steag-Sprecher Daniel Mühlenfeld auf Anfrage der WAZ. Das Unternehmen sehe den anstehenden juristischen Prüfungen zuversichtlich entgegen.

Tatsächlich sind auf dem Gipfelplateau der Mottbruchhalde in Brauck Absperrzäune und allerhand Arbeitsgerät zu finden - neben einem Kran auch ein Bohrgerät, um tief ins Erdreich zu gelangen. Deutlich sichtbar sind ebenso umfangreiche Erdarbeiten und angelieferter Schotter.

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Der Steag-Konzern fühlt sich juristisch auf der sicheren Seite

Der Steag-Konzern fühlt sich, wie es heißt, durch eine im Herbst getroffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, die zu Ungunsten eines klagenden Anwohners ausging, in seiner Rechtsauffassung "so deutlich bestätigt, dass wir den Zeitpunkt für gekommen halten, das zukunftsweisende Projekt nach bald einem Jahrzehnt planerischen Vorlaufs jetzt endlich zu realisieren", sagt Dr. Markus Laukamp, Geschäftsführer der Steag New Energies GmbH, die das Windenergie-Projekt innerhalb des Steag-Konzerns verantwortet.

Die Stadt hatte nach der Baubeginn-Anzeige der Steag Ende November einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gerichtet mit der Forderung, die vom Kreis erteilte Erlaubnis auf den "sofortigen Vollzug" der Baugenehmigung auszusetzen. Mit dieser Erlaubnis kann der Essener Konzern mit den Bauarbeiten beginnen, obwohl ein juristisches Verfahren der Stadt gegen die Baugenehmigung noch anhängig ist.

Die Stadt setzt weiter auf ihre gerichtlichen Verfahren gegen das Windrad

Wann dieses seit Monaten offene Verfahren eröffnet wird, ist noch völlig offen. Auch das von der Stadtverwaltung initiierte Eilverfahren ist noch nicht terminiert. Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer betont, dass die nun begonnen Arbeiten "natürlich eingestellt werden müssten, wenn das Gericht den sofortigen Vollzug kippt."

Und bei einer endgültigen, unanfechtbaren Niederlage vor Gericht müsste die Steag, so Kreuzer, "selbstverständlich alles wieder auf eigene Kosten zurückbauen." Der Stadtbaurat weist auch darauf hin, dass für das Windrad noch immer der Standsicherheitsnachweis fehle. "Ohne diesen darf das Windrad nicht gebaut werden."

Auch der Aeroclub NRW will das Windrad auf der Mottbruchhalde verhindern

Offen ist neben einigen privaten Klagen auch ein Verfahren des Aeroclubs NRW mit seinem Startplatz in Wittringen gegen die Genehmigung des Windrades. Die 2019 eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht sei nach wie vor nicht terminiert, so Vorsitzender Wilhelm Eimers. "Nicht Ordnung" findet der Clubvorsitzende den jetzige Baubeginn durch die Steag, "das sind taktische Spielchen". Eimers betont, der Aeroclub NRW halte an seiner Klage fest, "es geht um die Sicherheit der Ballonfahrer."

Ein Windrad auf der Mottbruchhalde würde die Ballonfahrer bei etwa zehn Prozent des Starts behindern. Eimers bestätigte, dass sich die Steag um ein Gespräch mit dem Club bemühe. Eimers signalisiert mögliches Entgegenkommen, wenn sich das Unternehmen kompromissbereit zeigen würde: Etwa, so der Vorsitzend, wenn es die Zusicherung geben würde, bei Starts der Ballonfahrer die Rotoren zuzustellen oder sie "gegen den Wind" zu drehen.

>>> Streit mit der Steag läuft schon seit 2018

Die eigens gegründete Gladbeck Wind GmbH ist die Projekt- und künftige Betriebsgesellschaft der geplanten Windenergieanlage auf der Gladbecker Mottbruchhalde. Die Steag New Energies GmbH verantwortet das Windenergie-Projekt innerhalb des Essener Energiekonzerns.

Im Juli 2018 hatte der Steag-Konzern einen neuen Antrag für das nunmehr 200 Meter hohe Windrad gestellt. Am 11. Februar 2019 genehmigte der Kreis Recklinghausen das Projekt, Ende Februar 2019 beschloss der Rat, "mit allen Mitteln" dagegen vorzugehen.

Im März 2019 reichte die Stadt Klage gegen den Kreis Recklinghausen und das von der Stadt kritisierte Genehmigungsverfahren ein. Nun, Ende November 2020, folgte der Eilantrag gegen den "sofortigen Vollzug" der Baugenehmigung.

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