Gladbeck. Die Reaktion aus Recklinghausen ist sachlich, aber deutlich: Die im Ratskritik an der Kreiszentrale in Sachen Mottbruch wird zurückgewiesen.
Der Kreis Recklinghausen hat in Sachen Mottbruch-Windrad die Vorwürfe des Gladbecker Stadtrates zurückgewiesen. Alle Behörden seien ab August 2018 an dem Genehmigungsverfahren für den im Juli 2018 neu gestellten Antrag der Steag-Tochter Mingas Power beteiligt gewesen – auch die Stadt Gladbeck.
Die Stadt habe, heißt es in einer Stellungnahme des Kreises, im Dezember das im Verfahren angestrebte „gemeindliche Einvernehmen“ mit dem Hauptargument verweigert, dass die seit längerem bebauungsplanrechtlich verhängte „Veränderungssperre“ der Genehmigung entgegenstehe. Der Kreis betont, dass diese Veränderungssperre jedoch nicht wirksam sei, das habe man der Stadt mitgeteilte. Und das Versagen des Einvernehmens durch die Stadt sei rechtswidrig, darum habe der Kreis das Einvernehmen ersetzen müssen. Bei einem Treffen am 24. Januar im Kreishaus sei die Stadt angehört worden, sie hätte rechtliche Schritte angekündigt.
Umfangreiche gutachterliche Untersuchungen wurden durchgeführt
Im Genehmigungsverfahren für die Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde seien die Voraussetzungen für die Genehmigung aber erfüllt gewesen, heißt es weiter. U.a. seien umfangreiche gutachterliche Untersuchungen zu den Themenfeldern Lärm, Schattenwurf und optisch bedrängende Wirkung vorgelegt und geprüft worden, heißt es. Daher müsse die Genehmigung innerhalb von drei Monaten erteilt werden, so der Kreis. Ein rechtswidriges Verzögern einer Genehmigung könne das Risiko von Schadensersatzforderungen gegen den Kreis auslösen.
Keine Stellung bezieht der Kreis dazu, warum der sofortige Vollzug der Genehmigung ausgesprochen wurde – wonach juristische Schritte keine aufschiebende Wirkung haben werden. Am Rande der Ratssitzung am Donnerstagabend war bekannt geworden, dass die von der Steag geplante Anlage (noch) keine Erlaubnis für den Nachtbetrieb haben wird – entsprechende Expertisen seien noch nicht erstellt. Deutlich geworden sei aber bereits, dass das Mindestmaß an Beschattung, dass Anlieger erdulden müssen, überschritten werde und die Anlage eine Abschaltautomatik erhalte. Gut 30 Häuser seien betroffen.
FDP-Ratsherr bekräftigt sein Ja zum Windrad
Unterdessen bekräftigt FDP-Ratsherr Michael Tack sein Nein um Vorgehen des Rates und sein Ja zum Windrad auf dem Mottbruch. Seit der Kommunalwahl 2014 spreche sich die FDP dafür aus, so Tack. Dabei gehe seine Partei davon aus, so der Ratsherr, dass Freizeitnutzung, Naherholung und Windkraft sich auf dem Mottbruch nicht wirklich gegenseitig stören. Dennoch sei die Vorgehensweise des Kreises unzumutbar. Tack: „Das überfallartige Vorgehen der Kreisverwaltung gegenüber Gladbeck war vorsätzlich bösartig und unprofessionell.“ Gladbeck sei „aller normalen Einspruchsrechte beraubt“ worden.
Der Kreis „vergesse“, heißt es in einer „ersten Einschätzung“ der Stadtverwaltung zu den Einlassungen des Kreises, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von 2017, das sich auf den ersten Mingas-Power-Antrag bezieht, noch nicht rechtskräftig sei, da Rechtsmittel dagegen einlegt wurde. „Der Kreis kann dadurch also nicht gezwungen werden, eine Baugenehmigung für das Windrad zu erteilen“, heißt es. Außerdem sei falsch, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geurteilt habe, der Kreis müsse die Genehmigung erteilen. „Im Gegenteil, ein entsprechender Antrag der Steag wurde ausdrücklich abgelehnt“, heißt es in der Stellungnahme. Die Stadt habe die Genehmigung vom 11. Februar erst auf ausdrückliche Bitten bekommen. Dass die Genehmigung erteilt wurde, habe die Stadt aus der Presse erfahren.