Gladbeck. Die Stadt Gladbeck geht weiterhin juristisch gegen den Bau eines Windrades auf der Mottbruchhalde vor. Sie setzt einen Beschluss des Rates um.

Die Stadt Gladbeck geht weiterhin juristisch gegen den Bau eines Windrades auf der Mottbruchhalde vor: Gemäß ihres politischen Auftrages hat die Stadtverwaltung nun einstweiligen Rechtsschutz gegen den sofortigen Vollzug beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beantragt. Der bereits eingereichte Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes kann unter www.gladbeck.de/windrad eingesehen werden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

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Zuvor hatte die Gladbeck Wind GmbH, die Projekt- und künftige Betriebsgesellschaft der geplanten Windenergieanlage, die Baubeginnsanzeige bei der Stadt Gladbeck eingereicht. Mit der Antragstellung setzt Bürgermeisterin Bettina Weist nun den gültigen Ratsbeschluss vom 14. Februar 2019 um.

Der neue Rat der Stadt Gladbeck hat die Windrad-Klage bekräftigt

Der Stadtrat hatte sich damals mehrheitlich gegen ein Windrad auf der Mottbruchhalde ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen die Genehmigung des Kreises Recklinghausen vorzugehen. Der neue Rat der Stadt hatte vergangenen Donnerstag in seiner zweiten Sitzung bekräftigt, bei der Entscheidung zu bleiben, gegen die Genehmigung der Windkraftanlage vorzugehen.

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Bereits im März 2019, kurz nach Erteilung der Baugenehmigung durch den Kreis Recklinghausen, hatte die Stadt eine auf Aufhebung des Genehmigungsbescheides gerichtete Klage gegen den Kreis beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Dieses Verfahren läuft aktuell noch. Die Stadt geht davon aus, dass bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) noch einige Zeit vergehen wird. Die Verfahrensdauer kann bei Klageverfahren erfahrungsgemäß bis zu drei Jahren betragen.