Gladbeck. . Ballonfahrer kündigen Klage gegen das Projekt der Steag-Tochter Mingas Power an. Bezirksregierung will die luftrechtliche Überprüfung neu starten

Unerwartete Entwicklung in Sachen Windrad Mottbruchhalde: Der Aeroclub NRW, der den Ballonstartplatz in Wittringen betreibt, hat Widerspruch und mögliche Klage gegen die Baugenehmigung angekündigt. „Eine Katastrophe ist dieses Vorhaben für uns, das riesige Windrad würde viel zu nah an unserem Startplatz liegen“, sagte Vorsitzender Wilhelm Eimers im Gespräch mit der WAZ, der damit den Widerstand der Stadt gegen die Pläne unterstützt. Die Bezirksregierung kündigte am Donnerstag auf Anfrage der WAZ ein neue luftrechtliche Überprüfung an.

Geradezu erbost zeigt sich der Verein, der in Wittringen den weltweit größten Startplatz für Gasballone mit jährlich rund 150 Starts (auch mit internationalen Piloten) betreibt, darüber, dass er bei den luftverkehrsrechtlichen Fragen nicht angehört worden sei, so Eimers. Die Probleme, die sich durch das Windradprojekt ergäben, spielten in der Stellungnahme der Luftaufsicht bei der Bezirksregierung in Münster keine Rolle, so Eimers. Im Gegenteil: Die Expertise des Dezernats für Luftaufsicht spreche von „keinen Hindernissen“ und erteile dem Vorhaben grünes Licht.

Aeroclub: Das Windrad käme dem Startplatz viel zu nahe

Willi Eimers ist erbost über die Windradpläne auf der Mottbruchhalde.
Willi Eimers ist erbost über die Windradpläne auf der Mottbruchhalde. © Oliver Mengedoht

Für Eimers ein Unding: „Wir sind nicht gefragt worden, dabei haben wir seit März 2000 eine unbefristete, dauerhafte Genehmigung.“ Werde das Windrad gebaut, sei der Startplatz in Gefahr. Es liegt mit nur 1800 Metern Luftlinie Distanz viel zu nah am Ballonstartplatz. „Es müsste mindestens doppelt so weit weg sein“. Denn Starts würden bei entsprechender Richtung zum Windrad schwierig bis lebensgefährlich, betont der Vorsitzende.

Er erläutert: Innerhalb kürzester Zeit – nämlich 1200 Meter vom Startplatz entfernt (600 Meter vor dem Windrad) – müsste der Ballon eine vorgeschriebene Höhe von 450 Metern (150 Meter über dem Windrad) haben. Er dürfe aber nicht höher als 750 Meter fahren, da er sonst in den Luftraum der Einflugschneise für den Flughafen Düsseldorf käme. Eimers: „Den Ballon so zu steuern, ist schon sehr sportlich, bei Windgeschwindigkeiten von über 20 Stundenkilometern kaum mehr möglich.“ Im Gespräch mit Bürgermeister Ulrich Roland habe der Club bereits seine Sorgen verdeutlicht. Bei der Bezirksregierung habe man prostestiert.

Kreisverwaltung: Luftaufsicht äußerte keine Bedenken

Der Vorsitzende hofft, dass „die Rechte, die der Verein durch seine dauerhafte Genehmigung hat, akzeptiert werden“. Ein Widerspruch gegen die Genehmigung sei in Arbeit, am Samstag werden sich die Vereinsgremien – auch die des Niederrheinischen Vereins für Luftschifffahrt 1902 (Inhaber der Genehmigung) treffen, um über eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu beraten. „Ich gehe davon aus, dass wir die Zustimmung bekommen“, so Wilhelm Eimers.

Die Kreisverwaltung Recklinghausen teilte auf WAZ-Anfrage mit, dass aus ihrer Sicht das Anliegen des Aeroclubs nicht vergessen wurde. „Wir haben die Luftaufsicht in Münster eingeschaltet, und die hat keine Bedenken geäußert“, so Kreispressesprecher Jochem Manz.

Bezirksregierung kündigt neue Überprüfung an

Die Bezirksregierung Münster wird, so eine Sprecherin auf Anfrage der WAZ, nach dem „Einspruch“ des Aeroclubs die luftrechtliche Überprüfung noch einmal neu aufgreifen, um die Belange des Aeroclubs und des Ballonstartplatzes einbeziehen.

„Er ist nicht vergessen worden, sondern vorher nicht in Gänze berücksichtigt worden“, so die Sprecherin, die ein neues Schreiben der Flugaufsicht samt Stellungnahme zu dem Windradvorhaben an den Kreis Recklinghausen ankündigte.