Gladbeck. Das Verbot für Großveranstaltungen bis Ende August hat auch Auswirkungen auf die Feiern in Gladbeck. Auch das Appeltatenfest könnte ausfallen.
Das Appeltatenfest ist in Gladbeck d a s Fest des Jahres. Ob es 2020 jedoch stattfinden kann oder erstmals in der Neuzeit des Festes ausfallen wird, ist aufgrund der Corona-Pandemie noch ungewiss.
Bisher fehlt der Verwaltung nach den Beschlüssen von Mittwoch noch eine neue Rechtsverordnung des Landes. „Damit rechnen wir bis Sonntag, damit sie am Montag in Kraft treten kann“, so Peter Breßer-Barnebeck, Kommunikationschef im Rathaus. Danach solle auch über das Appeltatenfest entschieden werden. Klar aber ist: Vorerst werden keine Vorbereitungen für das Fest am ersten Septemberwochenende getroffen, Künstler erst einmal nicht engagiert, keine Verträge geschlossen.
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Wenn es nicht eine kurzfristige Klarstellung gebe und unklar bleibe, ob die Veranstaltung in diesem Jahr stattfinden kann, wird es ausfallen, so Breßer-Barnebeck auf Anfrage. Schließlich gebe es für die Feier eine große Vorlaufzeit. Und: „Wir werden auf Nummer sicher gehen und bei Absagen als Stadt nicht die erste sein, die große Veranstaltungen wieder durchführt.“ Niemand könne wollen, dass Gladbeck halbwegs gut durch die Krise komme und dann nach zwei Festen alle mit dem Virus infiziert seien.
90erParty ist auf Oktober verschoben
Die 90er-Party, die für den 30. April zum Tanz in den Mai in der Stadthalle geplant war, ist verschoben. „Sie findet nun am 31. Oktober statt“, so Veranstalter Martin Fries.
Die Tickets behalten ihre Gültigkeit, wer den Ausweichtermin nicht wahrnehmen kann, kann die Karten zurückgeben.
Unklarheiten auch bei Musikfest und Open-Air-Kino
Auch ob das Musikfest „Umsonst und draußen“ sowie das Open-Air-Kino am Jovyplatz stattfinden können, ist noch nicht entschieden. Die Veranstaltungen lebten davon, dass man „schön kuschelig zusammen Musik hört oder einen Film guckt, das kann ich mir derzeit nicht vorstellen“, so Breßer-Barnebeck. Da die Vorlaufzeit dort aber nicht so groß sei wie beim Appeltatenfest, könne eine Entscheidung noch ein bis zwei Wochen hinausgezögert werden.
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Am Donnerstag wollte die Verwaltung noch keine Veranstaltung absagen, sondern erst einmal abwarten, wie das Land mit den aktuellen Beschlüssen umgeht. „Uns fehlt etwa bislang eine Definition, was eine Großveranstaltung ist“, so Wirtschaftsförderer Breßer-Barnebeck.
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Der Feierabendmarkt vor dem Rathaus, mit dem Martin Fries diesen Monat wieder starten wollte, wird im April jedoch definitiv nicht stattfinden. „Das Kontaktverbot gilt schließlich noch bis zum 4. Mai“, so Breßer-Barnebeck.
Hoffnung für Feierabendmärkte nach April
Wie es danach weitergeht, ist noch offen. „Ich bin voller Hoffnung, dass der Markt ab Mai stattfinden kann und die Regelungen bis dahin gelockert werden“, so Unternehmer Fries. Sei das nicht der Fall und die Märkte könnten die ganze Saison über nicht laufen, fallen nach seinen Angaben rund zehn Prozent seines Jahresumsatzes weg. „Das tut weh.“ Er stehe in engem Kontakt mit den Händlern. „Die leben von den Märkten. Keine Ahnung, wen es davon nach der Pandemie noch geben wird.“
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Das Schützenfest der Rentforter Schützen war für den 27., 28. und 29. August geplant – und wird somit, wie alle anderen Schützenfeste auch, nicht stattfinden können. „In der kommenden Woche wird der Vorstand tagen und sich überlegen, wie es weitergeht“, sagt Christoph Schwan, Vorsitzender des Schützenvereins Rentfort. Eine Möglichkeit wäre, das Fest zu verschieben. Trotz allen Bedauerns: „Die Gesundheit der Bürger hat Priorität, Feiern kann man nachholen“, so Schwan. Rund 2000 Menschen sind jedes Jahr bei dem Schützenfest dabei. Auch wenn es etwa schon Verträge mit Kapellen aus Bayern und Österreich gebe: „Aufgrund der jahrelangen Zusammenarbeit hat jeder Verständnis für die aktuelle Lage.“