Gladbeck. Bürgermeister Ulrich Roland und die Dezernenten wollen eine Meinung entwickeln. Dabei schauen sie auch auf Reaktionen anderer Städte.

Der Verwaltungsvorstand der Stadt will in der kommenden Woche darüber beraten, wie mit der Forderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach einem Böllerverbot zu Silvester umgegangen werden soll. Der Verein hat Gladbeck auf die Liste derjenigen Städte gesetzt, in denen ein solches Vorgehen gelten soll. Ziel: die Reduzierung der Feinstaubmenge, die in die Luft geblasen werde. „Dabei handelt es sich formal juristisch um keinen Antrag, sondern um eine Aufforderung“, stellt Stadtsprecherin Christiane Schmidt klar.

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„Der Bürgermeister wird mit den Dezernenten eine Meinung entwickeln“, kündigt sie im Gespräch mit der WAZ an. Dabei, so die Verwaltungssprecherin, „werden sie auch gucken, was andere Städte, zum Beispiel Gelsenkirchen und Dortmund, gemacht haben“.

In anderen Städten wird die Aufforderung abgewiesen

In den beiden Städten wird kein Handlungsbedarf gesehen, das Zünden von Knallern, Raketen & Co. an Silvester zu untersagen. Diese Städte haben den Vorstoß der Deutschen Umwelthilfe abgewiesen.

Die Dortmunder Verwaltungsspitze „sieht vor dem Hintergrund der vorliegenden Belastungsdaten keine rechtliche Möglichkeit für ein Verbot des Abbrennens von Böllern auf Basis der Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW oder des Ordnungsbehördengesetzes NRW“. Eine akute oder abstrakte Gesundheitsgefahr bzw. erhebliche Umwelteinwirkungen in der Silvesternacht seien nicht rechtssicher belegbar.

Sowohl Gelsenkirchen wie auch Dortmund verweisen darauf, dass sie seit Jahren die gesetzlich vorgeschriebenen Feinstaubwerte einhalten. „Die Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) weisen eindeutig aus: In ganz NRW werden die Immissionsgrenzwerte der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (...) für Feinstaub (...) seit dem Jahr 2014 eingehalten“, heißt es beispielsweise aus Dortmund. Eine Aussage für die Belastungsverteilung im Stadtgebiet für die Silvesternacht lasse sich hieraus aus Verwaltungssicht nicht ableiten.

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In Gladbecks Nachbarstadt Gelsenkirchen diskutierten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses bereits im Dezember 2018 über ein Böllerverbot und sprachen sich einstimmig dagegen aus. Das Umweltreferat sah „keine Rechtfertigung für ein grundsätzliches Feuerwerksverbot“.

Die Politik wirbt für freiwilligen Verzicht auf ein Silvester-Feuerwerk

Ohnehin ließe sich bessere Luft nicht durch Alleingänge von Kommunen erzielen, nachhaltig könne ein Verbot nur stadtübergreifend wirken. Zur Sprache kam seinerzeit auch das Problem, wer die Einhaltung kontrollieren solle. Der Kommunale Ordnungsdienst könne dies nicht leisten. Allerdings appellierten die Gelsenkirchener Politiker an die Bürger, freiwillig auf Böller zu verzichten.