Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur zu Silvester, am 31. Dezember, und am Neujahrstag, 1. Januar erlaubt. Darauf weist die Stadt Gladbeck erneut hin, nachdem sich Bürger wiederholt über das Entzünden von Böllern und Knallern in diesen Tagen beschwert haben. Deutliche Ansage: Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur zu Silvester, am 31. Dezember, und am Neujahrstag, 1. Januar erlaubt. Darauf weist die Stadt Gladbeck erneut hin, nachdem sich Bürger wiederholt über das Entzünden von Böllern und Knallern in diesen Tagen beschwert haben. Deutliche Ansage: Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen.

Bitte um Rücksicht

Bereits vor einigen Wochen hatte die Stadtverwaltung auf die Einhaltung der Regeln hingewiesen. Sie macht jetzt noch einmal deutlich: Pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 2 und höher dürfen nur zum Jahreswechsel gezündet werden, und auch nur von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Darüber hinaus ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie im Bereich von Reet- und Fachwerkhäusern wegen der Brandgefahr grundsätzlich verboten.

Gerade mit Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und auch Haustiere bittet die Verwaltung, diese Regeln einzuhalten und zu respektieren!

Der Ellinghorster, der vor wenigen Wochen durch Abschießen extrem lauter Feuerwerkskörper die halbe Stadt in Aufregung versetzt hat und eine Hubschrauber-Suche nach dem Ursprung des Explosionsknalls ausgelöst hat, muss übrigens nicht für die Kosten aufkommen. Ihm droht einzig ein Bußgeld vom Ordnungsamt.