Gelsenkirchen. Nach den vorgelegten Plänen von Gelsendienste stehen Gebührenerhöhungen für die Belegung der Grabflächen („Nutzungsrechte“, zwischen 14,1 und 18,5 Prozent), bei den Bestattungsgebühren (zwischen 8,15 und 14 Prozent) und bei der Grabbereitung (zwischen 15,8 und 16,9 Prozent) an.
Die Preise für Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen sollen deutlich angehoben werden. Die Gründe dafür: die voraussichtliche Kostenentwicklung und sinkende Bestattungszahlen.
Nach den vorgelegten Plänen von Gelsendienste stehen Gebührenerhöhungen für die Belegung der Grabflächen („Nutzungsrechte“, zwischen 14,1 und 18,5 Prozent), bei den Bestattungsgebühren (zwischen 8,15 und 14 Prozent) und bei der Grabbereitung (zwischen 15,8 und 16,9 Prozent) an. Einzig die Kosten für Aufbahrung und Trauerhalle sinken für die unterschiedlichen Bestattungsarten um 6,1 bzw. 28,6 Prozent. Allerdings: Bei 26.306 Bestattungen in 2013 wurden nur 822 Tote aufgebahrt, für 1710 gab es eine Trauerfeier in städtischen Trauerhallen.
Urnenbestattungen verteuern sich
Einige Rechenbeispiele: Die Bestattung im Reihengrab, Nutzungszeit 25 Jahre, kostet bislang 1969 Euro. In Zukunft sollen es 2178 Euro sein. Für die Wahlgrabbestattung, Nutzungszeit 30 Jahre, zahlen Angehörige bislang 3109 Euro, zukünftig sollen es 3545 Euro sein. Die Bestattung in einem „Dauergrabgepflegten Erdgrab“ – dabei erledigt der Kommunalbetrieb einen Teil der Grabpflege – kostet für die üblichen 25 Jahre alles in allem derzeit 2003 Euro. In Zukunft sollen es 2221 Euro sein. Urnenbestattungen verteuern sich um 8 Prozent.
Früher wurde moderat erhöht
Für Andreas Mäsing, Geschäftsführer der Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG, stellt die Erhöhung der Gebühren besonders auf Kosten der Nutzungsrechte einen drastischen Paradigmenwechsel dar. In der Vergangenheit lagen die Steigerungen für den Grabflächenkauf („Nutzungsrechte“) bei moderaten zwei, drei Prozent. „Jetzt ist eine Steigerung von 16,76 Prozent bei den Reihen- und von 18,53 Prozent bei den Wahlgräbern vorgesehen.“ Konkret: Der Grabkauf verteuert sich um 149 bzw. 376 Euro.
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„Bisheriges Gebührenziel in Gelsenkirchen war es, ein Gebührenniveau herzustellen, das dem Bürger unabhängig von seiner finanziellen Situation ermöglicht, über die Bestattungs- und Grabart entscheiden zu können. Von dieser sehr sozialen Idee wird nun ganz krass abgewichen.“
Für den Sprecher der Friedhofsgärtner ist die Gebührenerhöhung zum Zweck der Haushaltskonsolidierung „asozial“ und auch noch kontraproduktiv. Denn: Die Zahl der Urnenbestattungen nimmt in Gelsenkirchen jährlich um zwei Prozent zu. Das hat auch auf den Friedhöfen zur Folge, dass immer weniger Grabfläche beansprucht wird, „man einen Überhang von 50 Prozent hat“, so Mäsing. „Durch die angestrebte Gebührenordnung werden nun Angehörige, die sich für ein großflächiges Wahlgrab und die Pflege entscheiden, auch noch finanziell bestraft.“