Gelsenkirchen. Eine Beerdigung ist nicht billig, besonders bei der traditionellen Erdbestattung. Wegen der niedrigeren Kosten entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Urnenbestattung. Auch Sozialbestattungen, bei denen Angehörige nicht ausfindig gemacht werden können, werden immer häufiger.
Nichts ist umsonst, nicht einmal der Tod. Der kostet nicht nur das Leben, sondern Geld. Viel Geld. Bei der Beerdigung kommen schnell 7000 Euro zusammen. Nach oben sind je nach Wünschen kaum Grenzen gesetzt. Insbesondere bei der traditionellen Erdbestattung im Sarg.
Doch diese Tradition wird nicht mehr so intensiv gepflegt, wie noch vor Jahren, als insbesondere in der Katholischen Kirche die Urnenbestattung noch geächtet wurde. Knapp die Hälfte der Verstorbenen werden mittlerweile in einem Krematorium verbrannt und anschließend in einer Urne beigesetzt.
Die Urnenbestattungen
930 Urnenbestattungen gab es in diesem Jahr bislang. Es deutet sich an, dass erstmals mehr Menschen in einer Urne beigesetzt werden als in einem Sarg. Im Jahr 2011 machte der Anteil der Bestattungen in einem Sarg noch 59 Prozent aus. Die Urne ist eine Form, die je nach Beschaffenheit des Tongefäßes über 1000 Euro preiswerter ist als die Kosten für die traditionelle Erdbestattung.
Die Kosten
Bei den Friedhofsgebühren schlägt das Wahlgrab für den Sarg mit 2778 Euro (ohne Grabpflege) zu Buche. Am preiswertesten ist die Urnenbestattung in der Gemeinschaftsgrabstätte mit 1178 Euro inklusive Grabpflege und 1132 in einem Urnen-Reihengrab ohne Grabpflege. Die Kostenersparnis ist zwar ein, aber nicht der einzige Grund, warum die Urnenbestattung immer häufiger zur ersten Wahl wird.
Die Pflege
„Da spielen auch andere Dinge, wie die Grabpflege eine Rolle“; sagt Sabine Otthöfer, langjährige Fachbereichsleiterin Friedhöfe von Gelsendienste. Es sei der Faktor Zeit, den Menschen heutzutage nicht mehr in dem Maße hätten, wie noch vor vielen Jahren. Oft habe es Kinder bei der Arbeitsplatzsuche in andere Städte verschlagen. Auch entscheiden sich in einer immer älter werdenden Gesellschaft, wo Hinterbliebene oft selbst jenseits der 60 sind, viele für das pflegeleichte Urnengrab. „Vier auf einen Quadratmeter, da muss nicht mehr viel getan werden“, sagt Sabine Otthöfer.
Die Pflichten
Die Pflicht zur Grabpflege besteht in der Regel 25 Jahre. Kommt jemand der Pflegepflicht nicht nach, hat dies Konsequenzen. „Wenn wir sehen, dass sich monatelang niemand um ein Grab kümmert und sich danach auf verschiedene Aufforderungen nicht rührt, dann ebnen wir das Grab ein“, sagt der Fachbereichsleiter Friedhöfe, Pascal Sehr. Dies komme in der heutigen Zeit immer häufiger vor, sagt er.
Wer es sich leisten kann, der lässt pflegen. 975 Euro Gebühr (für 25 Jahre) kostet die einfache Pflege für die Sargbestattung im Gemeinschaftsgrab und 325 Euro für die Urnenbestattung.
Friedhofsgärtnereien bieten an dieser Stelle gegen Entgelt auch ihre Dienste an.
Die Sozialbestattungen
Deutlich zugenommen hat in der jüngeren Vergangenheit die Zahl der sogenannten Sozial-Bestattungen, die sich in den letzten vier Jahren nahezu auf über 200 im Jahr verdoppelt haben.
Sabine Otthöfer: „Das sind die Beerdigungen, bei denen keine Angehörigen ausfindig gemacht werden können, die die Kosten übernehmen.“
Dazu kommen in etwa über 100 Bestattungen, bei denen das Sozialamt die Kosten übernimmt, weil Angehörige nicht in der Lage sind, die Beerdigungskosten zu zahlen.
Muslimischer Friedhof ist möglich
Die Stadt steht im Bestattungswesen vor einer neuen Aufgabe. Sie wird voraussichtlich ein Gelände für einen muslimischen Friedhof zur Verfügung stellen müssen.
Das sieht das am 1. Oktober verabschiedete Gesetz über das Friedhof- und Bestattungswesen vor. Darin heißt es: „Die Übertragung an gemeinnützige Religionsgemeinschaften oder religiöse Vereine ist zulässig, wenn diese den dauerhaften Betrieb sicherstellen können“.
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Es habe bereits Anfragen von Vereinen in der Stadt gegeben, sagt Sabine Otthöfer. Man werde sich in Kürze mit dem Thema beschäftigen müssen. Die Frage nach der Sicherstellung des dauerhaften Betriebs spiele dabei eine wesentliche Rolle.
Das neue Gesetz verkürzt übrigens auch Bestattungszeiträume. So muss eine Urnenbestattung nicht mehr binnen eines halben Jahres, sondern binnen drei Monaten erfolgen. Auch zum Thema Grabsteine und Einfassungen gibt es neue Vorschriften: Die Herstellung darf nicht durch Kinderarbeit erfolgen. Verhindern soll dies eine Zertifizierung.