Essen.

Es gibt nicht viel Gutes, was die Essener Richterin Jutta Wendrich-Rosch über den Gelsenkirchener Dirk B. im Urteil sagen konnte. Immerhin lobte sie sein überraschendes Geständnis, das dem Opfer seiner Vergewaltigung die Aussage vor Gericht erspart hatte. Trotzdem muss der 48-Jährige aus Bulmke-Hüllen für lange Zeit ins Gefängnis.

Die VI. Strafkammer verurteilte ihn zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis und wies den Rückfalltäter außerdem auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein. Gutachter Dieter Oswald hatte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Tendenzen bescheinigt.

Erst 2012 war Dirk B. aus der Haft entlassen worden, nachdem ihn das Landgericht Dortmund 2006 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt hatte. Damals hatte er nachts betrunken bei einer Bekannten geschellt. Sie ließ ihn ein, er vergewaltigte sie. Damals kam seine sadistische Seite deutlich zum Ausdruck. Er drückte eine brennende Zigarette auf der Frau aus und drohte ihr, mit einer Schere die Brustwarzen abzuschneiden.

Schlafplatz gesucht

Eineinhalb Jahre schaffte er es in Freiheit, nicht wieder straffällig zu werden. Dann machte er am 25. April „einen Zug durch die Gemeinde“. In der Friesenstube in der City traf er auf sein späteres Opfer. Die Frau hatte Streit mit ihrem Freund, wusste nicht, wo sie in Gelsenkirchen schlafen sollte. Da bot er ihr an, mit zu ihm zu kommen.

In seiner Wohnung wechselte er schlagartig seine Rolle. Er forderte die Frau zum Sex auf. Als sie nicht wollte, würgte er sie und zwang sie so, ihn zu befriedigen. Nackt flüchtete sie danach aus der Wohnung und schellte bei einem Nachbarn.

Zu einer Aussage im Gericht war sie laut Attest nicht in der Lage. Um so überraschender für die Juristen sein Geständnis. Einsicht zeigte Dirk B. dabei: „In Dortmund hatte ich gelogen und gesehen, wie mein Opfer leiden musste. Das wollte ich der Frau jetzt ersparen.“