Gelsenkirchen.
Die Beweislage ist recht eindeutig. Mitten in der Nacht flüchtete die Frau aus der Wohnung des Angeklagten. Ohne Kleider, völlig nackt, schellte sie zwei Häuser weiter und bat um Hilfe. Seit Montag muss sich der bereits einschlägig vorbestrafte Gelsenkirchener Dirk B. wegen Vergewaltigung vor der VI. Essener Strafkammer verantworten.
Wenn er redet, macht der 48-Jährige aus Bulmke-Hüllen einen vernünftigen Eindruck. Unter Alkohol ist er ein anderer Mensch, und davon hatte er in der Nacht zum 26. April eine Menge getrunken: „Ich habe nach der Arbeit einen Zug durch die Gemeinde gemacht.“
Schlafplatz angeboten
In der Friesenstube in der Altstadt trifft er nach Mitternacht auf sein späteres Opfer. Die Frau aus dem Sauerland hatte Ärger mit ihrem in Gelsenkirchen lebenden Freund gehabt und wusste nicht, wo sie schlafen sollte. Freundlich bot er ihr seine Wohnung an. Was sie nicht wusste: 2005 hatte er nach einem Kneipengang bei einer Bekannten geschellt, die ihn arglos einließ. Fast übergangslos fiel er über sie her, vergewaltigte sie, drückte seine brennende Zigarette auf ihrem Körper aus. Acht Jahre Haft bekam er dafür vom Landgericht Dortmund.
Arglos fuhr die Sauerländerin mit in seine Wohnung in der Hertastraße. Dirk B. ging in die Küche, um Kaffee zu kochen. Wenige Minuten später kehrte er zurück. Nackt. „Du willst es doch auch“, sagte er zu ihr. Als sie eindeutig ablehnte, würgte er die völlig verängstigte Frau und zwang sie zum Sex.
Nackt aus der Wohnung gerannt
Er drohte ihr noch weitere sexuelle Handlungen an und verschwand kurz im Schlafzimmer. Diese Zeit nutzte die Frau. Sie rannte aus der Wohnung. Zwei Häuser weiter öffnete auf ihr Schellen ein Nachbar, der sofort die Polizei rief.
Als die Beamten beim Angeklagten anklopften, stritt er zunächst ab, dass bei ihm eine Frau gewesen sei. Doch Kleidungsstücke und ihr Handy bewiesen das Gegenteil. Erst da bestätigte er ihre Anwesenheit, alles sei aber einvernehmlich geschehen.
Zum Prozessauftakt gab es Probleme, weil das Opfer nicht zum Prozess kommen wollte. Das Gericht hatte schon die polizeiliche Vorführung organisiert, da überraschte der Angeklagte die Juristen mit seinem Geständnis: „Es stimmt so, wie es mir vorgeworfen wird.“ So konnte die Kammer auf die psychisch immer noch leidende Frau verzichten. Der Prozess wird heute fortgesetzt.