Gelsenkirchen/Essen.

Dass er ein Gelsenkirchener Kind sexuell missbraucht hatte, wies die Strafjustiz ihm nicht nach. Dennoch muss ein 53-jähriger Essener ein Jahr ins Gefängnis, weil er gegen ein gerichtliches Kontaktverbot mit Kindern verstoßen hatte.

Vier Tage lang prüfte die V. Essener Strafkammer die Vorwürfe gegen den Angeklagten. Dann entschied sie am Donnerstag, dass die vage Aussage einer Vierjährigen und ein schnell widerrufenes Geständnis bei der Polizei für eine Verurteilung nicht ausreichen. „Keiner kann sagen, ob und was passiert ist“, hatte zuvor Psychologe Detlef Korff gewarnt, auf die Aussage des Mädchens einen Schuldspruch zu stützen.

Strafrechtliche Vergangenheit alarmierte die Behörden

Mit diesem Argument hatte das Gericht bereits vor Monaten die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. Das Oberlandesgericht Hamm ordnete aber nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft die Verhandlung an. Vor allem die strafrechtliche Vergangenheit des Angeklagten alarmierte die Juristen. Denn er war bereits früher wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zum Teil mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Nach der letzten Entlassung untersagte ihm die gerichtliche Führungsaufsicht jeden Kontakt zu Kindern.

Daran hielt er sich nicht. Er zog zur Familie eines Knastkollegen und schlief im Kinderzimmer der vier Jahre alten Tochter. Damit hatte er zumindest gegen das Kontaktverbot verstoßen, auch wenn ihm der anonym angezeigte Missbrauch nicht nachzuweisen war. Richterin Luise Nünning: „Das war ein gravierender Verstoß gegen die Weisung.“