Gelsenkirchen. . Der Gelsenkirchener Bergmann Christian Link hatte gegen die Abmahnung der Bergbauspezialfirma Deilmann-Haniel geklagt – und gewann vor dem Arbeitsgericht Dortmund.

Das Arbeitsgericht Dortmund hat gestern die Abmahnung gegen den Gelsenkirchener Bergmann Christian Link für ungültig erklärt. Sie muss in seinen Personalpapieren gelöscht werden.

Link hatte gegen die Abmahnung der Bergbauspezialfirma Deilmann-Haniel geklagt, für die er als Fördermaschinist bei der RAG tätig ist.

Deilmann-Haniel hatte Link abgemahnt, weil er sich öffentlich über die Gefahren, die von Giftmüll unter Tage auf das Grundwasser ausgehen, geäußert hatte und ihm mit Kündigung gedroht. Das Gericht wollte die Öffentlichkeit (70 Zuhörer, darunter eine Schulklasse) erst nicht zulassen. AZ: 7Ca607/14.