Gelsenkirchen. Die Ruhrkohle AG erteilte einem ihrer langjährigen Mitarbeiter Ende Januar 2014 RAG-weites Anfahrverbot. Dabei bekam Christian Link im November letzten Jahres noch eine Ehrenurkunde für seine verdienstvolle Mitarbeit. Eine Begründung bekam er nicht, auch nicht auf direkte Nachfrage.

Im November 2013 bekam Christian Link (47) von seinem Arbeitgeber, dem Schachtunternehmen Deilmann-Haniel, eine Ehrenurkunde zum 30-jährigen Dienstjubiläum „für treue und verdienstvolle Mitarbeit“ überreicht, Ende Januar 2014 ließ ihm die Ruhrkohle ein Anfahrverbot aussprechen. Eher durch Zufall, als sich Link von seiner Schicht abmelden wollte, ihn der Reviersteiger am Telefon sprechen wollte, erfuhr er davon. „Du hast RAG-weites Anfahrverbot“, teilte „sein“ Reviersteigen ihm mit. Ohne Angabe von Gründen. Nachfragen bei der RAG-Personalabteilung waren ergebnislos. Auf die Begründung wartet Link heute noch.

„In meinen Augen ist das ein Berufsverbot“, sagt der Gelsenkirchener. Zumindest im gesamten Ruhrgebiet. Denn Link, der sich vor Jahren auf Anregung seines alten Arbeitsgebers, der RAG, zum Fördermaschinisten umschulen ließ und zu „Deilmann-Haniel Shaft Sinking“ wechselte, ist im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als „Leiharbeiter“ in stillgelegten Bergwerken der RAG im Ruhrgebiet tätig. Er bedient den Förderkorb für Transportarbeiten, Seilfahrten oder Reparaturarbeiten.

90 Prozent der Arbeitstätigkeit bei der Ruhrkohle

90 Prozent seiner knapp 31 Jahre berufstätigkeit im Bergbau hat er für die RAG gearbeitet. „Das RAG-weite Anfahrverbot bedeutet, dass ich hier nicht mehr arbeiten kann, auf Montage gehen muss, aus meinen sozialen Kontakten komplett herausgerissen werde.“

Auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt die Ruhrkohle AG das Anfahrverbot. „Wir haben der Deilmann-Haniel Shaft Sinking GmbH mitgeteilt, dass sie diese Position in Zukunft durch einen anderen Mitarbeiter besetzen sollen“, sagt Christof Beike, Pressesprecher der RAG in Herne. Das Vertrauensverhältnis sei „schwerwiegend gestört“, weil „Herr Link öffentlich mit falschen Behauptungen gegen die RAG auftritt. Wir wollen Herrn Link nicht bei der RAG weiterbeschäftigen.“

Klage vor dem Sozialgericht

Der Bergmann ist als Umweltreferent für „Kumpel für AUF“ unterwegs, um über die Gefahren durch steigendes Grubenwasser zu informieren. Öffentlich prangert er die Einlagerung von Giftmüll unter Tage in den 80er Jahren an. Im August 2013 klagte er vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen gegen die Knappschaft, weil sie ihn mit der Begründung, dass er als Fördermaschinist keiner bergbaulichen Tätigkeit nachkomme, als Mitglied gestrichen hat. Link verlor, geht aber in die nächste Instanz.

Für die RAG hat der Feind offenkundig ein Gesicht bekommen – in Person von Christian Link. Und die IG BCE? Sie hält sich bedeckt. Man müsse „erst eruieren“, heißt es im Bezirksbüro DO.