Gelsenkirchen.

Christian Link kämpft um seine Knappschaftsrente. Seit 30 Jahren ist der Gelsenkirchener im Bergbau tätig. Der stressige Job hat seine Spuren hinterlassen. Arthrose, die Knochen sind lädiert, eine Hüftoperation hat der 47-Jährige schon hinter sich.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat den Bergmann als Mitglied gestrichen, weil er als Fördermaschinist angeblich keiner bergmännischen Tätigkeit mehr nachgeht. Link klagte und verlor in erster Instanz vor dem Gelsenkirchener Sozialgericht. Jetzt beschäftigt sich das Landessozialgericht mit dem Fall. Wie immer der Rechtsstreit auch ausgehen mag: das Urteil könnte Folgen für Hunderte von Bergleuten haben.

Über die Knappschaft versichert zu sein, führt nicht nur zu einer höheren Rente. Der harte Job unter und über Tage zehrt oft an der Gesundheit, belastet den Körper überdurchschnittlich. So können Mitarbeiter im Bergbau auch früher als herkömmlich Versicherte zu günstigeren Bedingungen ausscheiden. Spätestens mit 55 Jahren erfolgt die rentenunschädliche Anpassung.

Morgenschicht ist knappschaftsversichert

Zunächst hatte der 47-Jährige als Hauer, dann als Sprengstoff-Beauftragter (Schießmann) und schließlich in der Schachtabteilung gearbeitet. Zu seinem Verhängnis wurde ihm ausgerechnet eine Anregung seines Arbeitgebers. Er ließ sich zum Fördermaschinisten schulen. Eine Tätigkeit, die nur speziell qualifizierte Bergleute ausüben können. Christian Link sieht sich als Nahtstelle von Über- nach Untertage. Er bedient den Förderkorb für Transportarbeiten, für Seilfahrten oder Reparaturarbeiten im Schacht.

Warum also sollte der 47-Jährige keine knappschaftliche Tätigkeit ausüben? Die Argumente der Knappschaft: Nur wer bei einem knappschaftlichen Betrieb arbeite, könne auch knappschaftlich versichert werden. Christian Link ist angestellt bei „Deilmann-Haniel Shaft Sinking“. Durch die Arbeitnehmerüberlassung ist er in stillgelegten Bergwerken der RAG Deutsche Steinkohle AG im gesamten Ruhrgebiet tätig. Ist eine bergmännische Tätigkeit dadurch ausgeschlossen, weil der Arbeitgeber kein Bergbaubetrieb ist? Der Gelsenkirchener kann die Logik der Knappschaftsversicherung nicht nachvollziehen. So ist die Morgenschicht knappschaftsversichert, weil sie aus RAG-Kollegen besteht, die Mittagsschicht nicht, weil Leiharbeitnehmer im Einsatz sind. Die Tätigkeit ist identisch.