Gelsenkirchen. Nun wurde auch eine unterste Lohngrenze in der Fleischindustrie Gelsenkirchen eingeführt. Die Beschäftigten der Fleischindustrie in Gelsenkirchen erhalten von nun an mindestens 7,75 Euro. Der Stundenlohn steigt bis 2016 in vier Stufen auf 8,75 Euro an. Außerdem wurde ein Verhaltenskodex eingeführt.
Eine unterste Lohngrenze wurde jetzt auch für die Beschäftigten in der Fleischindustrie Gelsenkirchen eingeführt. Dies gab die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bekannt. Die Höhe des neuen Mindestlohns liegt bei 7,75 Euro. In vier Stufen steige der Lohn bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro an.
„Gerade für Werkvertragsarbeitnehmer ist dies ein gewaltiger Schritt“, erklärt Yvonne Sachtje, Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet, zufrieden. Dennoch warnt sie vor Trickserein. Erforderlich sei eine genaue Erfassung und Kontrolle der Arbeitszeiten, denn wer „Überstunden zum Null-Tarif machen muss, kommt niemals auf den Mindestlohn“. Ein Tabu müssen auch Zwangsabzüge für Schutzkleidung, Transport und Unterkunft werden. „Der Arbeitgeber darf den Werkvertragsarbeiter nicht hintenrum den Mindestlohn aus der Tasche ziehen“, so Sachtje.
Verhaltenskodex festgelegt
Zur Gewährleistung eines fairen Miteinanders hat sich die Fleischbranche auf einen Verhaltenskodex für den korrekten Umgang mit ihren Beschäftigten geeinigt. Trotzdem hält die NGG-Geschäftsführerin es für erforderlich, dass die Betriebsräte und die Arbeitnehmer der Fleischindustrie die Arbeitsbedingungen „genau unter die Lupe“ nehmen.
Beratung und Unterstützung von der NGG zum Thema unter : 0208/305 82 30