Ab August gilt in der Fleischindustrie ein Mindestlohn von 7,75 Euro pro Stunde. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin. „Alles darunter ist illegal. Damit gibt es in der Fleischbranche endlich eine unterste Lohngrenze – noch bevor der gesetzliche Mindestlohn kommt“, sagt Yvonne Sachtje, Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet. Der Lohn steige in vier Stufen bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro. Gerade für Werkvertragsarbeitnehmer sei dies „ein gewaltiger Schritt“.

Die NGG warnt allerdings, dass insbesondere die Arbeitszeit genau erfasst und kontrolliert werden müsse. „Wer Überstunden zum Null-Tarif machen muss, kommt niemals auf den Mindestlohn. Auch ‚Zwangsabzüge‘ vom Lohn müssen tabu sein – etwa für Schutzkleidung, Transport oder Unterkunft. Hier darf der Arbeitgeber den Werkvertragsarbeitern nicht hinten herum den Mindestlohn wieder aus der Tasche ziehen“, betont Sachtje. Immerhin habe sich die Fleischwirtschaft jetzt auf einen Verhaltenskodex zum Umgang mit Beschäftigten geeinigt. Es komme nun darauf an, diese Mindeststandards auch einzuhalten.

Die NGG-Geschäftsführerin appelliert an Betriebsräte und Beschäftigte der Fleischbranche, insbesondere die Bedingungen, zu denen Werkvertragsarbeitnehmer beschäftigt werden, unter die Lupe zu nehmen. Die NGG Ruhrgebiet bietet dabei Unterstützung.