Gelsenkirchen.

Mehr Bürgertransparenz – das ist eines der ganz großen lokalpolitischen Themen in Gelsenkirchen. Dazu gehört neben den Überlegungen des Stadtrates, einen festen Platz für bürgerschaftliche Anliegen und Beschwerden einzurichten, auch der Bürgerhaushalt, der aktuell in mehreren Stufen erstmals umgesetzt wird.

Bis Freitag, 20. Juni, läuft noch die Bewertungsphase. Bis dahin können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt die rund 480 eingereichten Vorschläge unter der Internet-Adresse https://buergerhaushalt.gelsenkirchen.de einordnen (Pro, Kontra und Neutral – auch Kommentierungen sind möglich) und so eine „Bestenliste“ aufstellen. Alle Vorschläge, die es auf diese Liste schaffen, werden im Anschluss von der Stadtverwaltung geprüft, zu jedem will sie auch Stellung nehmen. Diese Dokumentationsphase reicht vom 23. Juni bis zum 10. September.

Die Beratungsphase dauert vom 11. September bis zum 11. Dezember. In dieser Zeit wird der Dokumentationsband zum Bürgerhaushalt in den Rat eingebracht und, so die Verwaltung, „durchläuft parallel mit dem Haushaltsplanentwurf der Verwaltung den Beratungszyklus in den politischen Gremien“.

Kein eigener Ausschuss

Die Umsetzung schließt sich ab dem 12. Dezember an. Wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, werden die Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt, denen der Rat der Stadt zugestimmt hat, von der Verwaltung umgesetzt.

Einen eigenen Ausschuss für bürgerschaftliche Anliegen und Beschwerden wird es nicht geben. Den Antrag hatte die CDU zwar wie berichtet formuliert, nach interfraktionellen Gesprächen in der vergangenen Woche mit SPD, Grünen, Linken und der FDP aber wieder zurückgezogen.

„Anliegen und Beschwerden werden trotzdem zukünftig einen festen Platz in den Ausschusssitzungen haben. Das ist für das politisches Vorhaben, mehr Bürgerbeteiligung in Gelsenkirchen zu ermöglichen, ein wichtiger Baustein“, kommentierte der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Heinberg.

Verwaltung wurde beauftragt

Der Rat beauftragte am Montag die Verwaltung einen Verfahrensvorschlag zu entwickeln, mit dem diese Zielsetzung umgesetzt werden kann. Denkbar, so Heinberg, sei es etwa, auf den Tagesordnungen der Fachausschüsse einen Punkt „Bürgerschaftliche Initiativen und Beschwerden“ einzuarbeiten. „Zukünftig finden die Anliegen der Bürgerschaft damit nicht nur regelmäßig und verlässlich ihren Raum in den Bezirksvertretungen, sondern auch in den Ausschüssen.“