Essen. Ein Gelsenkirchener bekommt fünf Jahre Haft für Tankstellenüberfall. Das Landgericht Essen ordnete eine zweijährige Alkoholsuchttherapie an. Der Angeklagte reagierte erleichtert, ihm drohte zunächst ein unbefristeter Aufenthalt in einer geschlossenen Psychiatrie.
Er hatte 20 Fläschchen Schnaps getrunken. Er wollte mehr, hatte aber kein Geld. Also überfiel der 42-jährige Gelsenkirchener mit einem Küchenmesser eine Tankstelle im Gelsenkirchener Stadtteil Neustadt. Vor dem Landgericht Essen wurde er am Dienstag wegen besonders schweren Raubes zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zudem ordnete die Strafkammer eine zweijährige Alkoholtherapie an. Der Angeklagte reagierte erleichtert, denn ihm drohte ein unbefristeter Aufenthalt in einer geschlossenen Psychiatrie.
Sein Überfall war völlig stümperhaft: Am 14. Dezember gegen ein Uhr nachts betrat er die Tankstelle am Junkerweg. Im Spirituosenbereich bat er die 32-jährige Verkäuferin, bei der er etwa 45 Minuten zuvor noch Bier gekauft hatte, ihm zwei Wodkaflaschen einzupacken. Dann zog er sein Messer aus der Jacke, vergaß aber seine Sturmmaske ins Gesicht zu ziehen. Als ihm die Frau vormachte, sie komme nicht ans Geld, klaute er ihr das Handy von der Theke, verlangte unter Todesdrohungen („Ich schlitz dich auf!“) Zigaretten. Er durchsuchte den Hinterraum und fand ihre Börse und Münzen.
Auf der Flucht in den Busch gefallen
Außerdem steckte er zwei Wodkaflaschen ein, bevor er flüchtete. Ein Taxifahrer und sein Fahrgast verfolgten ihn ein paar hundert Meter, seine Beute hatte er da schon verloren. Kurz darauf knickte er um, stürzte in einen Busch und blieb dort liegen. Das Hauptziel seines Verteidigers war es, die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie abzuwenden. Diese hatte ein Gutachter aufgrund der Aktenlage empfohlen. Der Angeklagte ist nämlich schon viele Jahre süchtig und hat über ein Dutzend Verurteilungen seit seiner Jugend. Zuletzt war er zwölfeinhalb Jahre im Gefängnis für versuchten Mord, weil er in einer Spielhalle einen Angestellten niedergestochen hatte. Letztlich war die Strafkammer aber überzeugt, dass er nicht psychisch krank sei, sondern wegen seiner Sucht vermindert schuldfähig.
Wenn er die angeordnete zweijährige Therapie erfolgreich abschließt, kann er seine Haft deutlich verkürzen. „Das ist ihre letzte Chance“, sagte Richter Martin Hahnemann.