Gelsenkirchen. . Eine 69-jährige Gelsenkirchenerin brach sich nach einem Sturz die Schulter. Der Unfall ereignete sich in einem Parkhaus im Centro Oberhausen. Erst zögerte die Frau, am Ende rang sie sich durch, die Betreibergesellschaft zu verklagen.
10.000 Euro Schmerzensgeld erhält eine 69-jährige Frau aus Gelsenkirchen, die sich bei einem Sturz auf einem Pardeck im Centro Oberhausen verletzt hatte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf schloss sich der Argumentation der Klägerin an, dass die Betreibergesellschaft die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
„Unsere Mandantin war im Bereich des Treppenhauses gestolpert und hat sich an einem Geländer abstützen wollen“, berichtet der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Das Geländer sei aber durchgebrochen und die Frau zu Boden gestürzt. „Hierbei zog sie sich neben Prellungen auch eine Schulterfraktur , also einen Bruch, zu.“
In erster Instanz war die Klage der Gelsenkirchenerin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Landgericht Duisburg zunächst noch abgewiesen worden. Die Begründung: Die Abgrenzung sei nicht erforderlich und müsse daher besonderen Belastungen auch nicht Stand halten. Zudem seien die Verletzungen nicht auf das gebrochene Geländer zurückzuführen, sondern vielmehr auf den Sturz der älteren Frau.
Centro muss 10.000 Euro zahlen
„In zweiter Instanz haben wir unsere Argumentation insbesondere darauf gestützt“, erklärte Arndt Kempgens, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht, „dass, wenn ein Geländer vorhanden ist, dieses auch einen entsprechenden Sturz und die Belastung aushalten muss.“ Das sahen auch die Richter in der Berufung so und stellten eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gemäß §823 BGB fest. Aus diesem Grund zahlt die Centro Betreibergesellschaft der Frau vergleichsweise 10.000 Euro.
„Das war ein wichtiger haftungsrechtlicher Prozess“, zog Kempgens Bilanz. Das Ergebnis „hat die Haftung von Parkplatzbetreibern und ähnlichen Anlagen deutlich erweitert“.
Der Unfall ereignete sich nach Angaben der Kanzlei bereits im Jahr 2009, die verletzte Frau „hatte aber längere Zeit gezögert“, den Rechtsweg einzuschlagen.