Gelsenkirchen. . Mit den Kommunal-, Europa- und Integrationsratswahlen finden am 25. Mai gleich drei Wahlen statt. Bei Briefwahl kann der Wahlbrief noch am Wahlsonntag bis 16 Uhr an der Infotheke im Hans-Sachs-Haus abgegeben werden. Am Wahlabend sind die Bürger zur Wahlpräsentation ins Hans-Sachs-Haus eingeladen.

Dieser Tag ist nicht nur für viele Politiker spannend: Mit den Kommunal- und Europawahlen sowie mit der Wahl zum Integrationsrat finden am 25. Mai gleich drei Wahlen statt. Für das städtische Team ist das durchaus eine Herausforderung. „Vom Umfang her ist das die größte Wahl für uns“, sagt Stadtsprecher Oliver Schäfer.

Schon lange mussten die Bürger nicht mehr so viele Kreuze an einem Wahltag machen. Der Wähler bekommt bis zu fünf Stimmzettel ausgehändigt: für die Wahl des Oberbürgermeisters, des Stadtrates, der Bezirksvertretung, des städtischen Migrationsrates und des Europaparlamentes.

Insgesamt sind für die Kommunalwahlen 196.007 Gelsenkirchener wahlberechtigt, für die Europawahl 180.855 Personen und für die Integrationsratswahl 45.622 Einwohner. Für welche der Wahlen die jeweilige Person wahlberechtigt ist, ist der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen.

Wahlleiter in Gelsenkirchen ist der scheidende Stadtdirektor Michael von der Mühlen. Die Wahllokale sind am 25. Mai von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Insgesamt stehen 173 Wahllokale (öffentliche Gebäude mit Rauchverbot) zur Verfügung. Die Kommunal-, Europa- und Integrationswahlen finden in den gleichen Lokalen statt.

Ins Wahllokal muss die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Notfalls reicht auch der Personalausweis, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist. Jeder Wähler, jede Wählerin ist im Wahlverzeichnis eingetragen, das laufend aktualisiert wird.

1500 Wahlhelfer sind am Wahlsonntag im Einsatz

Insgesamt sind für alle drei Wahlen 1500 Wahlhelfer im Einsatz. Einen Großteil stellen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Dank freiwilliger Meldungen von jungen Leuten und Parteimitgliedern sind die Wahllokale bereits komplett mit Helfern ausgestattet. Die Wahlhelfer erhalten ein „Erfrischungsgeld“ von 60 Euro für ihren ganztägigen Einsatz am Wahlsonntag. „Die Demokratie ist uns mehr wert“, so Stadtsprecher Schäfer.

Die Auszählung der Stimmen beginnt nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr. Zunächst wird das EU-Parlament ausgezählt, dann Oberbürgermeister, Stadtrat und Bezirksvertretung. Die Auszählung des städtischen Integrationsrates beginnt am nächsten Tag.

Erreicht eine/einer der neun Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt nicht die oder mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, ist zwischen den zwei Bestplatzierten eine Stichwahl erforderlich. Diese findet eine Woche später am 1. Juni statt. Eine gesonderte Wahlbenachrichtigung zur Stichwahl wird nicht versandt.

Bereits 15.743 Briefwähler haben ihre Stimme abgegeben

Das Wahlamt verzeichnet bereits 15.743 Stimmen von Briefwählern (Stichtag 12. Mai).

Gelsenkirchen hat 42 Briefwahllokale. In ihnen werden die per Briefwahl abgegebenen Stimmen ausgezählt. Auch hier beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses um 18 Uhr. Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, kann theoretisch bis zum Freitag, 23. Mai, 18 Uhr, seine Unterlagen beantragen. Der Wahlbrief kann noch am Wahlsonntag bis 16 Uhr an der Infotheke im Hans-Sachs-Haus abgegeben werden. Wer sich für den Postweg entscheidet, muss den Wahlbrief bis Freitagabend vor der letzten Briefkastenleerung einwerfen. Die Briefwahl kann beantragt werden mit dem Formular in der Wahlbenachrichtigung (Porto 60 Cent) oder auch online unter www.gelsenkirchen.de.

Außerdem ist es möglich, direkt vor Ort an den barrierefreien Wahlscheinstellen an der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und in der Bochumer Straße 12-16 in Gelsenkirchen zu wählen. Sie sind bis zum 23. Mai 2014 wie folgt geöffnet: montags bis mittwochs und freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr, samstags 10 bis 12 Uhr, Freitag, 23. Mai, 8 bis 18 Uhr.

Der überwiegende Teil der Briefwähler hat gleichzeitig die Briefwahl für eine eventuelle Stichwahl zum Oberbürgermeister beantragt. Eine gesonderte Wahlbenachrichtigung wird für die Stichwahl nicht verschickt. Wer noch Briefwahl zur OB-Stichwahl machen möchte, kann diese online beantragen: www.gelsenkirchen.de.