Gelsenkirchen. . Die Karte für die Beantragung der Briefwahl muss nicht frankiert werden. Auch die Zustellung der Unterlagen (für insgesamt vier Stimmzettel: Europaparlament, Integrationsrat, Stadtrat, Oberbürgermeister) zahlt die Stadt. Was auch Retour für die angekreuzten Stimmzettel gilt.
Einen Monat vor den Europa-, Integrations- und Kommunalwahlen haben die Gelsenkirchener ihre Wahlbenachrichtigungskarten erhalten. Wer Briefwahlunterlagen anfordern möchte, kann diese mit der Wahlbenachrichtigungskarte persönlich im Hans-Sachs-Haus abgeben oder steckt die Karte einfach in den nächsten Briefkasten. Die Karte muss nicht frankiert werden, stellt die Stadt klar. Auch die Zustellung der Unterlagen (für insgesamt vier Stimmzettel: Europaparlament, Integrationsrat, Stadtrat, Oberbürgermeister) zahlt die Stadt. Was auch Retour für die angekreuzten Stimmzettel gilt. Ein Leser dieser Zeitung hatte sich über ein vermeintliches Porto von 1,45 € geärgert.
Weitere Möglichkeit: Der Wähler geht mit der Wahlbenachrichtigung in die nächstgelegene Wahlscheinstelle und wählt dort direkt. Oder: Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann auch online gestellt werden auf www.gelsenkirchen.de.
Wahlscheinstellen auch an den folgenden Tagen geöffnet
Seit Montag, 28. April, haben die beiden Wahlscheinstellen an der Horster Straße 6 in Buer und an der Bochumer Straße 12–16 in Gelsenkirchen geöffnet. Beschwerden eines Wählers, der sich bei dieser Zeitung meldete, dass an der Bochumer Straße chaotische Zustände herrschten, bezeichnet Stadtsprecher Oliver Schäfer als „vollkommen abwegig“. „Eine städtische Beamtin hat am 28. April morgens vor Ort kontrolliert; die geheime Wahl ist gewährleistet.“
Schäfer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wahlscheinstellen auch an den folgenden Tagen geöffnet sind: montags bis mittwochs und freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags und Freitag, 23. Mai, von 8 bis 18 Uhr. An den Samstagen, 3., 10. und 17. Mai zudem von 10 bis 12 Uhr.