Gelsenkirchen. . Zu hohe Nebenkosten können auch falsch berechnet sein. So wie bei dem Gelsenkirchener Ehepaar Große. Als die Senioren rund 1300 Euro nachzahlen sollen, wenden sie sich an den Mieterverein. Der entdeckt Fehler in den aufgeschlüsselten Posten. Nicht immer stecken dahinter böse Absichten.

So etwas hat das Ehepaar Große in 57 Jahren noch nicht erlebt. Seit 1957 wohnen sie in dem Haus an der Wilhelminenstraße, erlebten seitdem rund sechs Vermieterwechsel. Seit dem vergangenen Jahr ist die Barmer Wohnungsbaugesellschaft aus Wuppertal Inhaber des Hauses. Wie zum Jahresbeginn üblich, folgte die Nebenkostenabrechnung, allerdings über 2000 Euro.

„Das kann nicht sein“, sagt Therese Große, als sie den Brief des Vermieters öffnet. „So viel haben wir noch nie bezahlt und wie sollen wir diese hohe Nachzahlung aufbringen?“ Der Schock war erst einmal groß. Und das etwas nicht stimmen konnte, sagte dem Ehepaar das eigene Bauchgefühl. Seit vielen Jahrzehnten Mitglied im Mieterverein Gelsenkirchen, wendeten sich die Senioren zuvor an Profis, bevor sie die Rechnung beglichen. Rechtsanwalt Ernst Georg Tiefenbacher, der auch im Vorstand des Mietervereins tätig ist, verstand sofort, was bei der Nebenkostenabrechnung falsch gelaufen ist.

Nur Flurlicht und Wassergeld aufgeführt

„Der Vermieter legte alle Kosten, von der Müllabfuhr bis zum Hausmeister, auf die Mieter um“, so Tiefenbacher. Allerdings ist im Mietvertrag der Familie Große ausschließlich das Flurlicht und das Wassergeld aufgeführt. „Damit müssen Herr und Frau Große auch nur diese beiden Posten bezahlen“, erklärt Tiefenbacher.

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Wilhelm und Therese Große sind wahrscheinlich nicht die einzigen Mieter, denen falsche Abrechnungen zugeschickt wurden. „Ich schätze, dass etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist“, sagt der Rechtsanwalt. Dabei unterstellt er den Vermietern keine bösen Absichten. „Viele denken, sie könnten alle Leistungen umlegen.“ Allerdings muss der Mieter nur die Dinge bezahlen, die im Mietvertrag verhandelt wurden.

Grundsätzlich, erklärt Tiefenbacher, bestehen die Mietkosten aus drei Bausteinen. „In der Miete wird ein Entgelt zur Nutzung der bereitgestellten Wohnung gezahlt.“ Darüber hinaus sei es möglich, über die Posten der Nebenkosten zu verhandeln. Weiterhin können Zuschläge erhoben werden, zum Beispiel für eine renovierte Wohnung oder einen Fahrzeugeinstellplatz. „Sind die Verhandlungen abgeschlossen, werden sie im Mietvertrag festgehalten. Dieser Vertrag ist die Bibel der Mieter“, beschreibt Tiefenbacher die Gesetzgebung.

Ehepaar bekommt sogar Geld zurück

Weil beim Ehepaar Große nur Flurlicht und Wassergeld im Vertrag angegeben waren, bekommen sie sogar noch Geld zurück. „Für das gesamte Jahr und nur die Posten, die im Vertrag stehen, hätten wir 458,33 Euro zahlen müssen. Mit 50 Euro im Monat treten wir schon in Vorkasse, so dass wir letztendlich schon viel zu viel bezahlt haben“, so Wilhelm Große. Das Guthaben hat das Ehepaar von der letzten Miete abgezogen und den Sachverhalt in einem Schreiben an den Vermieter erklärt. Damit sind sie ihrer Pflicht nachgekommen und der Fall ist geklärt.