Gelsenkirchen. . Verbraucherzentrale Gelsenkirchen und Mieterverein Gelsenkirchen bieten Beratung und Hilfe zur Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden an. Richtiges Lüften als Vorsorge. Welche Ursachen es gibt für ein ungesundes Wohnklima, lesen Sie hier.
Wenn es um Schimmelschäden in der Wohnung geht, wird die Schuld schnell auf falsches oder mangelndes Lüften geschoben. „Das ist oft der Fall, aber auch äußere Umstände begünstigen das Wachstum von Schimmelsporen“, erklärt Senta Zimmermann, Energieberaterin der Verbraucherzentrale GE. Sie ist oft zu Beratungen in den befallenen Wohnungen zu Gast und prüft die Bausubstanz, analysiert die Belüftung durch die Mieter.
Kombination aus Mängeln
„Zu 50 Prozent liegt der Fehler in der Kombination des falschen Lüftverhaltens bei den Mietern und einer schlechten Bausubstanz, die Feuchtigkeit eindringen lässt“, sagt Zimmermann aus Erfahrung. Wird die Energieberaterin gerufen, untersucht sie die betroffenen Stellen und macht sich mit speziellem Messwerkzeug auf die Suche nach den Ursachen der Feuchte. In der Luft zirkuliert Feuchtigkeit, die sich an den kältesten Stellen im Raum absetzt, häufig zu sehen im Winter an den Fensterscheiben.
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Durch Luftaustausch kann die Feuchtigkeit aus den Räumen gelassen werden. Ansonsten setzt sie sich an den Wänden ab und dringt in das Mauerwerk ein. Ist der Schimmel erst einmal in der Wohnung, muss er beseitigt werden. Und hier greift die Kooperation der Verbraucherzentrale mit dem Mieterverein Gelsenkirchen. „Kleinere, oberflächliche Schäden unter einem halben Quadratmeter kann man auch selbst mit Benzoesäure behandeln. Aber liegt die Ursache im Mauerwerk, muss der Vermieter für die Beseitigung aufkommen“, klärt Zimmermann auf.
Geduld ist gefragt
Häufig ist bei den Gesprächen allerdings Geduld gefragt, wie Ernst Georg Tiefenbacher vom Mieterverein weiß: „Die Schuld wird erst einmal auf die andere Partei geschoben.“ Entdeckt ein Mieter Schimmel, sollte er den Vermieter schriftlich und nachweisbar informieren, zum Beispiel durch einen Einschreibebrief mit Rückschein. In diesem Schreiben muss eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen bei Schimmelbefall angegeben werden, in der der Vermieter nachweisen muss, dass er in dieser Sache handlungsfähig geworden ist, so Tiefenbacher. Dann müsse der Schaden beseitigt werden.
Von einer Innendämmung und Mitteln zum Überstreichen rät Energieberaterin Senta Zimmermann ab. „Eine Innendämmung ist sehr aufwendig und bringt in fast allen Fällen keine Besserung, denn oft kommt die Feuchtigkeit von der Außenseite der Fassade.“ Deshalb ist Vorbeugung besser. Wer sicher gehen will, dass Temperatur sowie Feuchtigkeit in den Räumlichkeiten stimmt, kauft im Baumarkt ein Thermo-Hygrometer.