Für den Vermieter gelten bei einem Hauskauf andere Regeln, als wenn ein Mieter die Wohnung wechselt. Wird ein Haus verkauft und es folgt ein Vermieterwechsel, muss der neue Vermieter sich an die bestehenden Mietverträge halten.
Er kann den Mietern andere Mietverträge anbieten und die Konditionen neu aushandeln. Ob die Mieter unterschreiben, bleibt allerdings deren Entscheidung. Eine gesetzliche Verpflichtung, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, gibt es nicht.
Anders sieht es aus, wenn der Wunsch eines Wechsels vom Mieter ausgeht. Sollte der Mieter die Wohnung wechseln oder einen neuen Vertrag verlangen, kann der Vermieter den neuen Mietvertrag unter anderen Konditionen vorlegen.