Gelsenkirchen. Handelskette plante Lebensmittelmarkt an der Ulrichstraße im Stadtteil Erle. Stadt hatte Veränderungssperre erlassen. Gemeinsame Suche nach anderen Standorten
Die Handelskette Lidl muss sich für den Neubau eines Lebensmittel-Discounters einen neuen Standort suchen. Schon 2011 wollte die Lidl Dienstleistung GmbH & Co KG an der Ulrichstraße 2 a in Erle einen Lebensmittelmarkt errichten. Ihrer Bauvoranfrage im Juni 2011 folgte im September 2012 ein Ablehnungsbescheid durch die Stadt. Die Klage auf nachträgliche Erteilung des Bauvorbescheides durch die Stadt wies das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht jetzt zurück.
Auf einer Fläche 799 qm wollte Lidl seine Waren verkaufen. Das Projekt wies eine Geschossfläche von 1500 qm bei 87 Stellplätzen aus. Im ursprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahr 1974 war der Bereich als Industriegebiet ausgewiesen. Bis 1980 hatte die Verwaltung den B-Plan fünfmal geändert. Mit der 5. Änderung im Jahr 1995 setzte der Rat das Areal, das im nördlichen Planbereich an Wohngebiet grenzt, als Gewerbegebiet fest.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht der Stadt Recht gegeben, das Bauvorhaben abzulehnen. Doch das Oberverwaltungsgericht hielt die Ausschlusskriterien eines Lebensmittel-Discounters in dem Gebiet nicht für schlüssig. Eine Unverträglichkeit sei städtebaulich nicht gerechtfertigt.
Über neue Standorte wird nachgedacht
Es folgte die nächste Bauvoranfrage des Discounters, diesmal über eine Verkaufsfläche von 1000 qm. Die Stadt reagierte und hob die 5. Änderung des B-Plans, den das OVG beanstandet hatte auf und stellte den Bescheid zunächst zurück. Lidl klagte erneut, worauf der Rat im Dezember 2012 eine Veränderungssperre erließ, die den Bau eines Discounters ausschloss. Einzelhandel war nach den städtischen Planungszielen unerwünscht, weitere Kaufkraftabflüsse sollten verhindert werden. Im März 2013 hatte der Oberbürgermeister eine erneute Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Veränderungssperre angeordnet. Die Kammer war der Überzeugung, dass die Veränderungssperre rechtmäßig erfolgte, die Stadt einen ernsthaften und konkreten Plan verfolgte, das Gebiet zu schützen.
Stadt und Lidl-Manager haben sich bereits zusammengesetzt, um über andere Standorte nachzudenken. Schlechter ist die städtische Position nach der Gerichtsentscheidung sicher nicht geworden.