Gelsenkirchen. Rechtsstreit seit zehn Jahren. Gelsenkirchener Verwaltungsgericht: Bau auf dem Grundstück in Resse ist illegal errichtet worden.

Offensichtlich sind in dem Bereich um die Brauckstraße einige Gebäude ohne behördlichen Segen errichtet oder anders genutzt worden als beantragt. Die Verteidigung warf der Stadt vor, sich das Schwimmbad ihrer Mandantin herausgepickt zu haben. Selbst, wenn es so wäre, könne der Gleichbehandlungsgrundsatz im Unrecht nicht als Argument gelten, erklärte Richterin Sabine Blaschke.

Das Willkürverbot schütze nur dann, wenn sich die Verwaltung bewusst einen Eigentümer herausgegriffen hätte. Es handele sich in diesem Fall um einen klassischen Schwarzbau. Zunächst wird sich die Frau, die wegen Rückenbeschwerden täglich das Bad nutzt, weiter regenerieren können. Die Akte Schwimmhalle wird in der nächsten Instanz beim Oberverwaltungsgericht in Münster landen. Die Vertreter der Stadt haben versichert, in Kontrollgängen jetzt auch bei den Nachbarn nach baurechtlichen Verstößen zu forschen.