Gelsenkirchen. Der 70-jährige Geisterfahrer, der zwei Menschen getötet und ihren Sohn lebensgefährlich verletzt hat, wollte sein Bewährungsurteil nicht hinnehmen. Gestört hatte ihn das Wort „Rücksichtslosigkeit“, mit dem sein Fehlverhalten im Urteil bezeichnet worden war. Nun zog er seine Berufung zurück und gab gleichzeitig seinen Führerschein ab.
Zwei Menschen hat er getötet, ihren Sohn lebensgefährlich verletzt. Doch der 70 Jahre alte Geisterfahrer aus Dorsten, der in Gelsenkirchen-Hassel verkehrt herum auf die A 52 fuhr, wollte sich mit dem Bewährungsurteil am Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer nicht abfinden und legte am Landgericht Essen Berufung ein. Ohne Erfolg.
Gestört hatte ihn vor allem das Wort „Rücksichtslosigkeit“, mit dem sein Fehlverhalten im Urteil erster Instanz bezeichnet worden war. Wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs hatte das Gericht ihn zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt, die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Seinen Führerschein zog das Gericht ein. Erst nach einer Sperrzeit von 18 Monaten dürfe er eine neue Lizenz beantragen. Ungewöhnlich: Auf eine vorläufige Einziehung des Führerscheins hatte die Justiz bislang verzichtet, so dass der Geisterfahrer offiziell weiter Auto fahren durfte.
Seit dem Unfall nicht mehr gefahren
Auf Frage des Essener Richters Nils Feldhaus betonte der 70 Jahre alte Imbissbudenbetreiber, seit dem Unfall nicht mehr gefahren zu sein. In Buer hatte er nicht die Kraft gefunden, sich beim persönlich anwesenden Sohn des getöteten Ehepaares zu entschuldigen. In Essen brauchte er es nicht, weil der 30-Jährige nicht am Prozess teilnahm und es nur um das Strafmaß ging.
Eine Erklärung, warum er so auf die Autobahn fuhr, lieferte der Angeklagte auch in Essen nicht. Ob Medikamente oder eine mögliche Unterzuckerung der Grund waren, hatte eine Medizinerin am Amtsgericht ausgeschlossen. In Essen hätte sie erneut gehört werden müssen. Als Richter Feldhaus aufzählte, wie viele Warnzeichen, dazu zählte er entgegenkommende Scheinwerfer, der 70-Jährige missachtet habe und dies durchaus als rücksichtslos gewertet werden könnte, zog der Dorstener seine Berufung zurück. Freiwillig gab er seinen Führerschein ab. 14 Monate nach dem Unfall.