Gelsenkirchen. Vor dem Geisterfahrerunfall auf der A52, bei dem zwei Menschen starben, fehlte ein Einfahrt-Verboten-Schild an der Autobahnauffahrt. Das hat der Landesbetrieb Straßen.NRW am Donnerstag eingeräumt. Zudem war ein weiteres Verkehrsschild an der Auffahrt schief angebracht.

Nach dem tödlichen Geisterfahrerunfall auf der A 52 bei Gelsenkirchen vor knapp zwei Wochen hat der Landesbetrieb Straßenbau ein Versäumnis eingeräumt. So fehlte bis zum Unfall seit unbestimmter Zeit ein zweites Einfahrt-Verboten-Schild, sagte Behördensprecher Bernd Löchter. Es habe 1998 eine entsprechende Anordnung gegeben. Auf alten Fotos seien auch zwei der roten Schilder mit weißem Balken zu sehen. Warum es zum Unfallzeitpunkt nicht auf der Mittelinsel angebracht war, sei aber unklar. "Wie wesentlich dieses Schild für den Unfall ist, müssen Staatsanwaltschaft und Polizei klären", so Löchter weiter.

Ein 70-Jähriger war am 30. Dezember in Gelsenkirchen Hassel in falscher Richtung auf die A 52 gefahren. Kurz darauf prallte er mit einem anderen Auto zusammen, die 58-jährige Fahrerin und ihr ein Jahr älterer Mann starben, ihr Sohn wurde wie auch der Geisterfahrer selbst schwer verletzt.

"Rechts vorbeifahren"-Schild war schief angebracht

Die Ermittler hatten festgestellt, dass auch ein zweites Schild, Rechts vorbeifahren (weißer Pfeil auf blauem Grund), schief angebracht gewesen war. Den Autobahnmeistereien hätten hierzu im Vorfeld keine Hinweise vorgelegen, sagte Löchter. "Auch im Rahmen unserer Streckenkontrollen ist uns da nichts aufgefallen".

Ob das fehlende und das falsch angebrachte Schild die Geisterfahrt begünstigt oder ausgelöst haben, prüft die Staatsanwaltschaft Essen. "Wir ermitteln aber nach wie vor gegen den Unfallverursacher", sagte ein Sprecher, "und dies ist der Geisterfahrer selbst." (dpa)