Gelsenkirchen. Das Bier bezahlte er, die Steaks nicht. Als ein Supermarktmitarbeiter den 31-Jährigen ansprach, kam es zur heftigen Gegenwehr. Jetzt muss sich der Gelsenkirchener wegen räuberischen Diebstahls vor der VI. Essener Strafkammer verantworten.
Das Bier bezahlte er, die Steaks nicht. Als ein Supermarktmitarbeiter den 31-Jährigen ansprach, kam es zur heftigen Gegenwehr. Jetzt muss sich der Gelsenkirchener wegen räuberischen Diebstahls vor der VI. Essener Strafkammer verantworten.
Mit „aufbrausend“ ist das Verhalten des Angeklagten im Gerichtssaal noch zurückhaltend beschrieben. Von einer Verschwörung spricht er lautstark, als er sich zu den Anklagevorwürfen äußern soll. So heftig reagiert er, dass Richterin Jutta Wendrich-Rosch ihn am Mittwoch erst einmal wieder in seine Zelle bringen lässt. Zum Beruhigen. Es bringt nicht viel. Später raunzt er den Zeugen, der ihn erwischt hatte, unvermittelt an: „Frechheit. Lüge. Sünde. Das ist alles erlogen.“
Angeklagter bestreitet Absicht beim Schlag
Würde er weniger schreien und besser zuhören, wüsste der arbeitslose Angeklagte, dem eine Unterbringung in der Psychiatrie oder einer Entziehungsanstalt droht, dass der Zeuge sachlich aussagt. Der Mitarbeiter hatte gesehen, dass der Angeklagte sich am 29. Mai 2013 im Supermarkt Magdeburger Straße Steaks für knapp unter zehn Euro in den Rucksack packte. Als er nur zwei Flaschen Bier bezahlte, sprach der Mitarbeiter ihn an. Der Angeklagte hätte sich gewehrt und seinen Rucksack nicht hergegeben. Irgendwann habe er mit der Bierflasche ausgeholt und ihn am Kopf getroffen.
Der Angeklagte bestreitet jede Absicht beim Schlag. Andere Zeugen sagen, dass es offenbar im Gerangel passiert ist. Die Steaks hätte er dringend benötigt, erklärt der Angeklagte, „sonst wäre ich ja verhungert“. Denn sein Geld reiche immer nur bis zum 15. eines Monates.