Gelsenkirchen. Die Änderung der Gemeindeordnung ist erst Ende Dezember im Landtag beschlossen worden. Gleichzeitig fiel auch der Beschluss, die Wahl des Integrationsrates künftig immer am Tag der Kommunalwahl stattfinden zu lassen. Wahlberechtigt in Gelsenkirchen sind in diesem Jahr rund 30.000 Migranten.
Sonntag, der 25. Mai, ist Super-Wahltag in NRW. Nicht nur Stadtrat, Europaparlament und in Gelsenkirchen – ebenso wie in vielen anderen Kommunen – der Oberbürgermeister, sondern auch der Integrationsrat werden an diesem letzten Sonntag im Mai gewählt.
Erst am 18. Dezember 2013 war die Novellierung von § 27 der Gemeindeordnung, der die Bestimmungen zum Integrationsrat enthält, beschlossen worden. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Integrationsrat künftig immer auch am Tag der Kommunalwahl gewählt wird und nicht etwa erst sechs Wochen später so wie bisher.
Die Zusammenlegung mit der Kommunalwahl ist eine Aufwertung
„Das spart Zeit und Ressourcen“, erklärt Mustafa Cetinkaya die Gründe für die Neuregelung. Cetinkaya ist seit November Leiter des Kommunalen Integrationszentrums und einer derjenigen, der in Gelsenkirchen die Wahl für die Ausländervertretung mit vorbereitet. Zugleich soll mit dem gemeinsamen Wahltag auch der Aufwand für die Bürger verringert und die Wahlbeteiligung erhöht werden. Weiteres Ziel sei, so Cetinkaya, „die Wahl des Integrationsrates aufzuwerten“.
Mit der Novellierung des § 27 der Gemeindeordnung wird zugleich aber auch der Kreis der Wahlberechtigten erweitert. Denn wählen dürfen nun alle Eingebürgerten und alle Spätaussiedler, die mindestens 16 Jahre alt sind.
30.000 wahlberechtigte Migranten dürfen am 25. Mai an die Urnen
In Gelsenkirchen wird damit die Zahl der wahlberechtigten Migranten 2014 auf etwa 30.000 steigen. Kandidieren können Bürger mit Migrationshintergrund, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Um potenzielle Kandidaten auf die Arbeit im Integrationsrat vorzubereiten, soll es Qualifizierungsreihen geben. In Gelsenkirchen werden sie im Frühjahr in Zusammenarbeit mit der VHS durchgeführt, berichtet Mustafa Cetinkaya. Darin wird es um die Aufgaben des Gremiums und seine Ziele gehen, aber auch um Umsetzungsmöglichkeiten und die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Der Integrationsrat in Gelsenkirchen besteht bisher aus 27 stimmberechtigten Mitgliedern. Festgelegt wird das vom Stadtrat. Neben den gewählten Migranten sind dies auch Mitglieder der im Rat vertretenen Parteien. Zusätzlich entsenden die in Gelsenkirchen vertretenen Wohlfahrtsverbände beratende Mitglieder.