Gelsenkirchen.

Im Prozess redet er ohne Unterlass, beleidigt die Richterin aufs Übelste und wird mehrfach abgeführt. Zum Schluss hat die VI. Strafkammer ein Einsehen und lässt den Ladendieb psychiatrisch untersuchen.

An eine reale Gerichtsverhandlung erinnert der Prozess am Montag wenig. Mircea P. (45) wirkt bizarr mit seinen Gesichtstattoos, wenn er seine Beleidigungen ausstößt, dann aber unvermittelt grinst. In der Gelsenkirchener Innenstadt und im Essener Stadtteil Rüttenscheid kennen sie den Obdachlosen zur Genüge.

Die Anklage listet einen kleinen Ausschnitt seiner „Aktivitäten“ auf: Am 8. Juli 2012 schlägt er mit einer Sektflasche nach einem Polizisten, der ihn in Gelsenkirchen auf einem Spielplatz kontrollieren will. Vier Tage später wirft er einen Stein auf ein Auto am Rande der City. Der Fahrer erschrickt und baut einen Unfall. Vier weitere Tage später wird er bei einem Ladendiebstahl in einem Supermarkt von einer Mitarbeiterin ertappt. Eine Dose Fisch, Sülze, Eier und ein Glas Würstchen hat er geklaut. Verärgert wirft er mit den Lebensmitteln nach der Frau. Als ein Kunde ihn rauswirft, tritt er gegen ein vorbeifahrendes Auto.

Lebensmittel geklaut

Ab September hat Gelsenkirchen Ruhe vor ihm. Ende des Monats taucht er laut Anklage in einem Supermarkt an der Rüttenscheider Straße auf, klaut Lebensmittel. Heftig wehrt er sich gegen seine Festnahme durch die Polizei. Einen Tag später tritt er gegen die Tür des Supermarktes, wechselt über zum Haumannplatz in der Nähe des Landgerichtes. Dort tritt er gegen Autos.

Vor Gericht erscheint er zumindest verbal unbeherrschbar. Der Dolmetscherin ist es peinlich, seine Worte zu übersetzen, als er Richterin Jutta Wendrich-Rosch zu Sexualpraktiken auffordert. Sie nimmt es zu Protokoll. Störender ist das ständige Reden des Angeklagten, Beleidigung reiht sich an Beleidigung. Dreimal lässt das Gericht ihn abführen, doch das beeindruckt ihn nicht weiter. Schließlich wird der Prozess unterbrochen. Psychiater Norbert Leygraf soll den Angeklagten erst einmal untersuchen, ob er wirklich verhandlungs- und schuldfähig ist.