Essen/Gelsenkirchen. Ein Erzieher gab vor dem Landgericht Essen zu, drei Mädchen einer Gelsenkirchener Kita missbraucht zu haben. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, dass sein Mandant am Asperger Syndrom leide. Ein Gutachten soll klären, ob der Angeklagte mit der Krankheit wirklich in einer Kita arbeiten konnte.

Bislang hatte er die Vorwürfe hartnäckig bestritten. Überraschend gab der 31 Jahre alte Erzieher am Montag vor dem Landgericht Essen zu, drei kleine Mädchen in einer Gelsenkirchener Kindertagesstätte (Kita) sexuell missbraucht zu haben.

Immerhin ersparte er seinen Opfern, zwei Fünfjährigen und einer Vierjährigen, die Aussage vor Gericht. Weil das Geständnis nicht zu erwarten war, hatten sie trotzdem nach Essen fahren müssen. Eine der Mütter schilderte dem Gericht, wie belastend die letzten Tage vor dem geplanten Zeugenauftritt waren. Erleichternd hörten die Eltern, dass auf die Vernehmung der Kinder verzichtet wird.

Kind erzählte es seiner Mutter

Im Sommer 2012 hatte er sich über die Vorschriften der Kita hinweggesetzt und den Waschraum der Kinder betreten. Dort kam es zu den Delikten, die im Vergleich zu anderen Sexualfällen eher im unteren Bereich liegen. Einige Zeit später erzählte eines der Mädchen zu Hause, was passiert ist. Seine Mutter schloss sich mit den anderen Eltern kurz, gemeinsam zeigten sie ihn an.

Mit Nachdruck suchen Kitas männliche Erzieher. Sie sollen ausgleichen, dass Kinder immer häufiger bei der alleinerziehenden Mutter aufwachsen. Ein Mann als Erzieher soll die fehlende Vaterrolle anbieten. Um erst gar keinen Verdacht gegen die Männer aufkommen zu lassen, gibt es strikte Dienstanweisungen. In der Gelsenkirchener Kita dürfen männliche Erzieher zum Beispiel nicht in die Waschräume der Kinder. Selbst in Notfällen müssen sie eine weibliche Kollegin informieren, die dann die Kinder begleitet.

Diese Vorschrift ignorierte der 31-Jährige. Erklären kann oder will er die Taten nicht. Er sieht aber einen Zusammenhang „mit irgendwelchen abartigen Trieben“. Vor Gericht gibt er ein schreckliches Bild ab, zitternd, stotternd. Ob er ein schlechtes Gewissen nach den Taten gehabt habe, fragt Richterin Luise Nünning ihn. Ja, antwortet er, „aber das ist ein Dauerzustand bei mir“. Sein Verteidiger Klaus Simbach erläutert, dass sein Mandant am Asperger Syndrom, einer Unterform des Autismus, leide. Aber ob der Angeklagte mit dieser Krankheit wirklich in einer Kita arbeiten konnte? Ein Gutachter wird das am nächsten Prozesstag klären.