Gelsenkirchen/Essen.

Das Gefängnis bleibt ihm erspart. Aber in seinen Beruf als Erzieher soll der 31-Jährige aus Gelsenkirchen nicht mehr zurückkehren. Die V. Strafkammer am Landgericht Essen verurteilte den Bismarcker zu zwei Jahren Haft mit Bewährung, weil er drei kleine Mädchen im Kindergarten in Horst sexuell missbraucht hatte.

„Es ist zu gefährlich, wenn er weiterhin als Erzieher arbeitet“, betonte Richterin Luise Nünning die zusätzliche Entscheidung der Kammer, ein fünfjähriges Berufsverbot zu verhängen. „Sie werden nie mehr in ihrem Beruf arbeiten“, prophezeite sie dem Angeklagten, der das Urteil akzeptierte. Staatsanwalt Gabriel Wais hatte sogar dreieinhalb Jahre Haft beantragt.

Im Sommer 2012 hatte der 31-Jährige die Kinder im Waschraum der städtischen Einrichtung missbraucht. Alle Prozessbeteiligten betonten, dass die Taten im Vergleich zu anderen Fällen des sexuellen Missbrauchs eher am unteren Rand anzusiedeln sein. Direkt nach Bekanntwerden der Vorwürfe, eines der Mädchen hatte sich seiner Mutter anvertraut, hatte der Kindergarten seinen Erzieher freigestellt. Bis zum Strafprozess hatte der Angeklagte die Vorwürfe bestritten, so dass der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht nicht einmal eine fristlose Kündigung durchsetzen konnte. In einem Vergleich einigten sich die Beteiligten Anfang des Jahres auf die Auflösung der Beschäftigung.

Voll schuldfähig

Vor Gericht hatte er seine Schuld am Montag erstmals öffentlich eingeräumt. Klarheit über seine Motivation brachten seine stockend und zitternd vorgebrachten Worte aber nicht.

Der psychiatrische Gutachter bescheinigte ihm volle Schuldfähigkeit. Den Autismus, auf den der Angeklagte sich berufen hatte, stufte er als vorgeschoben ein, sprach aber von einer „Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Tendenzen“. Richterin Nünning fasste knapp zusammen: „Eine bizarre Person.“ Als Bewährungsauflage ordnete das Gericht eine Psychotherapie an.