Gelsenkirchen.

Schon bald soll die neue Plakette die Fassade des Lichthofs schmücken. Auf diese sind Angelika Hölscher und Martin Chaumet besonders stolz. Denn die Behindertenvertreterin und der Geschäftsführer des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB) wurden nun gemeinsam mit ihrem Team vom Sozialverband VdK für barrierefreie Bauweise ausgezeichnet. In der Tagungseinrichtung Lichthof wurden über die Regularien hinaus behindertengerechte Bedingungen geschaffen.

Wenn öffentliche Gebäude heute neu gebaut oder saniert werden, ist es mittlerweile Pflicht, barrierefreie Kriterien zu erfüllen. Dass dies in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden ist, weiß Elke Kuka, Vorsitzende des VdK-Kreisverbands. „Selbst bei den Vorschriften gibt es immer wieder Probleme.“ Daher zeichnet der Sozialverband seit etwa sieben Jahren Eigentümer aus, die sich besonders um die Barrierefreiheit bemüht haben.

Vibrationsalarm im Kopfkissen

„Bei ‘behindertengerecht’ denkt jeder zuerst an Rollstuhlfahrer, aber auch Menschen mit Sinnes-Behinderung müssen sich zurecht finden“, sagt Elke Kuka. Dies sei im Lichthof vorbildhaft: In 80 Kriterien haben VdK-Mitglieder in einer Begehung die Gegebenheiten vor Ort geprüft: Rampen, Behindertenparkplätze, -toiletten, automatische Türen und Aufzüge wurden unter die Lupe genommen.

Über das normale Maß an Barrierefreiheit hinaus geht ein NRW-Pilot-Projekt, das der BLB im Lichthof auf Wunsch hörgeschädigter Mitarbeiter initiierte: Die Aufzüge sind mit einem Notruf-System für Hörgeschädigte ausgestattet. „In einem Notfall können die Insassen über ein Display mit dem Notdienst kommunizieren“, erklärt Markus Vieth, Niederlassungsleiter des BLB Münster. „Das funktioniert dann alles schriftlich.“ Zudem verfügen die Tagungsräume über Hörverstärkungen und im Hotel gebe es Geräte unter den Kissen, die im Fall eines Feueralarms vibrieren – und auf diese Weise hörgeschädigte Gäste wecken.