Gelsenkirchen. 27 Richter in 45 Kammern bearbeiteten im letzten Jahr 8672 Klagen am Sozialgericht Gelsenkirchen: Vier von fünf der insgesamt 912 Eilverfahren entfielen dabei auf Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Die sozialen Veränderungen in der Gesellschaft machen vor den Türen der Sozialgerichte nicht Halt. So hat sich die Zahl der Klageverfahren und der Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes in den Rechtsgebieten „Grundsicherung für Arbeitsuchende, Asyslbewerberleistungsgesetz sowie Sozialhilfe“ seit 2005 von 930 Klagen und 301 Eilverfahren im letzten Jahr auf 2262 Klagen und 732 Eilverfahren fast verdreifacht.
Diese beeindruckenden Zahlen stellte die Präsidentin des auch für Bottrop, Herne und den Kreis Recklinghausen (mit Dorsten und Gladbeck) zuständigen Sozialgerichts Gelsenkirchen, Silvia Fleck, mit ihrer Pressedezernentin, Dr. Fatos Özdemir, am Dienstag der Öffentlichkeit vor. Damit umfasst allein die Grundsicherung ein Drittel der 2012 eingegangenen 8672 Klagen und sogar über 80 Prozent der 2012 eingegangenen 912 Eilverfahren.
1,25 Mio Menschen im Gerichtsbezirk
Diese Verfahren des „Einstweiligen Rechtsschutzes“ hinterlassen deutliche Spuren im Arbeitsablauf der 27 Richter-/innen und der 55 Beschäftigten im seit Jahren unterbesetzten „nichtrichterlichen Dienst.“ Stehen doch statistisch an jedem Arbeitstag fast vier von irgendeinem Jobcenter mit ihrem Leistungsantrag abgelehnte Arbeitsuchende plötzlich und unerwartet beim Sozialgericht auf der Matte und warten auf eine Eilentscheidung. Das geht dann auch ziemlich schnell, bleibt unter der Monatsgrenze und ist in 51 Prozent der Fälle auch erfolgreich.
Die 2262 Klagen und 731 Eilverfahren allein aus dem Bereich der Grundsicherung verteilen sich im Gerichtsbezirk mit seinen rund 1,25 Millionen Menschen auf Herne (442 und 85), Bottrop (185 und 57), Gelsenkirchen (376 und 187) und den Kreis Recklinghausen (1259 und 402). Die Kosten für die Prozesskostenhilfe stiegen gleich mit und lagen mit 882.910 Euro zwei Prozent höher als 2011.
Die klassischen Materien der Sozialgerichte verteilen sich auf die eingegangenen 8672 Klagen und 912 Eilverfahren so: Arbeitsförderung 7,73 und 3,07 Prozent, Rentenversicherung 13,12 und 1,64 Prozent, Unfallversicherung 6,45 und 0,22 Prozent, Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht 19,49 Prozent (keine Eilverfahren), Pflegeversicherung 3,72 und 0,66 Prozent, Krankenversicherung und Vertragsarztrecht 8,23 und 6,69 Prozent, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz 4,85 und 6,8 Prozent. Gerichtspräsidentin Fleck ist trotz der Belastung ihres Hauses mit 27 Richtern-/innen in 45 Kammern mit der Arbeitsbilanz zufrieden. Nur neun Prozent der Verfahren mussten durch Urteil oder Gerichtsentscheid beschlossen werden, 43 Prozent aller Verfahren waren für die Klägerseite ganz oder teilweise erfolgreich.