Gelsenkirchen/Essen.

Als weiterhin gefährlichen Sexualstraftäter hatte die Essener Justiz den 51-Jährigen aus Gelsenkirchen-Schalke eingestuft und ihm auferlegt, in Freiheit Kontakt zu Kindern zu meiden. Doch nicht einmal ein Jahr nach seiner Haftentlassung, so die neue Anklage vor dem Landgericht Essen, soll er mehrfach gegen die Auflagen der Führungsaufsicht verstoßen haben.

Sechs Jahre und drei Monate hatte der Lkw-Fahrer bereits wegen sexuellen Missbrauchs der Kinder seiner Lebensgefährtin gesessen, als er im November 2011 die sozialtherapeutische Anstalt in Gelsenkirchen verließ. Unter Führungsaufsicht stellte das Essener Landgericht ihn, untersagte ihm, Kinder in seine Wohnung zu lassen.

Treffen in einem Hotel

Schnell muss er sich über das Internet um neue Kontakte zu Mädchen bemüht haben, sagt die Anklage. Im September 2012 soll der 51-Jährige, der seit der Haftentlassung einen Job als Lkw-Fahrer fand und eine neue Beziehung zu einer Frau im Sauerland aufbaute, den Kontakt zu einer 13-Jährigen in Baden-Württemberg gefunden haben. Als väterlicher Freund hätte er sich bei dem Kind ausgegeben, das nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft pubertätsbedingt Stress mit seiner Mutter hatte.

Schon im Oktober soll es zu Treffen in einem Hotel im Heimatort des Kindes gekommen sein. Von Liebe hätte der Angeklagte gesprochen und deshalb seine Sexwünschen erfüllt bekommen. Anfang November sei es zu einem weiteren Treffen im Hotel gekommen. Beiden gemeinsam sei nicht nur der Sex gewesen, sondern auch der Betrug, weil der Angeklagte die Zimmerrechnungen nicht bezahlte.

51-Jähriger will sich später äußern

Nach einem Streit mit ihrer Mutter soll die 13-Jährige den Gelsenkirchener angerufen haben. Weg wollte sie; zu ihm. Er hätte ihr ein Zugticket besorgt, sie in Köln vom Bahnhof abgeholt und auf seine Lkw-Tour nach Nürnberg mitgenommen. Schon nach wenigen Stunden endete die Fahrt, nachdem die Mutter die Polizei holte. Die Beamten in Baden-Württemberg kamen schnell dahinter, mit wem sie unterwegs war.

Eine zweite Anklage soll belegen, wie hartnäckig der Angeklagte gegen die Auflagen der Führungsaufsicht verstieß. Die zwölfjährige Nichte seiner Freundin soll er in seine Wohnung gelassen haben. Wenn es klingelte, soll sie sich versteckt haben, damit er keinen Ärger bekam. Außerdem hätte er sie per Handy zu Nacktfotos aufgefordert. Das, so Staatsanwalt Gabriel Wais, hätte die Zwölfjährige irritiert, weil sie wusste, dass ihre Tante ein Kind vom Angeklagten erwartete. Zu den Vorwürfen wird der 51-Jährige sich erst später äußern.