Gelsenkirchen. . Ein 22-jähriger Gelsenkirchener ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, weil er minderjährige Jungen an einen Pädophilen aus Köln vermittelte. Da der Staatsanwalt eine wesentlich höhere Strafe gefordert hatte, wird der Fall wohl in Revision gehen.
Geldgier war sein Motiv. Deshalb vermittelte ein 22 Jahre alter Gelsenkirchener mehrere Jungen aus seiner Nachbarschaft an einen Kölner Pädophilen. Dafür soll er drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, entschied das Landgericht Essen am Freitag.
Zwölf bis fünfzehn Jahre alt waren die Jungen, die er von klein auf kannte, mit denen er Fußball spielte. „Er war ihr Vorbild, sie blickten zu ihm auf“, betonte Richterin Luise Nünning im Urteil. Doch dieses Vertrauen nutzte er aus.
Täter kassierte Provision
Es ging um Geld. Der Angeklagte, der sich als heterosexuell bezeichnet, gab im Prozess an, seine damalige Freundin hätte teure Wünsche gehabt. Weil ihm das Geld fehlte, bot er sich selbst im Internet als Strichjunge für Homosexuelle an. So kam der Kontakt zu dem 35 Jahre alten Kölner zustande. Für diesen, der aus wohlhabendem Haus vom Niederrhein stammt, spielte Geld keine Rolle. Aber für ihn war der Gelsenkirchener schnell zu alt. Er bat ihn darum, ihm jüngere Sexpartner zu besorgen.
Prompt lieferte der Angeklagte in der Art eines Zuhälters. 30 Euro bekamen die Jungen vom Kölner, dem Angeklagten zahlte dieser eine Vermittlungsprovision von bis zu 125 Euro. Zum Schluss, als der Kölner immer jüngere Kinder forderte, erpresste er diesen sogar mit Fotos von den Taten. 1000 Euro zahlte der Pädophile fürs Stillschweigen.
Staatsanwalt wird wohl in Revision gehen
Das Gericht rechnete das Geständnis des Angeklagten, das den Kindern die Aussage vor der Strafkammer ersparte, strafmildernd an. Negativ sah es aber das Gewinnstreben und den Vertrauensmissbrauch an. Ob die drei Jahre und zehn Monate Haft Bestand haben werden, ist fraglich.
Staatsanwalt Gabriel Wais hatte neun Jahre Gefängnis gefordert und wird wohl in Revision gehen. Diese hatte er schon beim Urteil gegen den Kölner eingereicht, als er sieben Jahre forderte und die Kammer vier als ausreichend ansah. In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden.