Essen/Gelsenkirchen.
Ohne Öffentlichkeit durfte der 22 Jahre alte Angeklagte aus Gelsenkirchen vor der V. Essener Strafkammer aussagen, weil er Details aus seinem Intimbereich erzählen musste. Ein Schutz, der eigentlich unnötig war, wenn man sein Sexualvokabular hörte, dass er in öffentlicher Sitzung präsentierte. Auch die Taten, die er am Montag zum Prozessauftakt gestand, erinnern eher an einen unbeschwerten Umgang mit Sexualität: Gegen Geld hatte er einem 35-jährigen Kölner Pädophilen minderjährige Jungen aus der Nachbarschaft zum Sex auf der Abraumhalde vermittelt.
Der Kölner war Anfang des Jahres zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. In kurzen Abständen hatte der Gelsenkirchener ihm zwischen Februar und Mai des Jahres 2012 Jungen vermittelt. 70 Euro bekam er dafür. Den Kindern zahlte der Pädophile 20 bis 30 Euro, nachdem er mit ihnen auf der Halde an der Sauerlandstraße, am Rhein-Herne-Kanal oder in seiner Wohnung in Köln sexuelle Handlungen durchführte.
Kennengelernt hatte der Gelsenkirchener den reichen Kölner übers Internet, wo der Angeklagte sich selbst gegen Sex anbot. Nach einem ersten Treffen hätte der Kölner dann Jüngere gefordert. Der 22-Jährige warb die aus oft finanziell schwächeren Familien stammenden Kinder und Jugendlichen an. Er gibt sich distanziert, will seine Vermittlungstätigkeit abgelehnt haben: „Ich fand das blöd.“ Die Kinder hätten dagegen gelacht. Sagt er.
Auch Erpressung angeklagt
Zwei seiner Freunde, beide 23 Jahre alt, sitzen mit auf der Anklagebank. An der Zuhältertätigkeit waren sie nicht beteiligt. Aber an der Erpressung des Kölners. Die drei sollen ihm mit Fotos der sexuellen Handlungen gedroht und 150.000 Euro gefordert haben. Bei der Übergabe sollen sie ihm laut Anklage mit dem Einsatz von Pfefferspray gedroht haben. Schließlich gaben sie sich mit 1000 Euro zufrieden, die der Kölner in ihrer Anwesenheit am Geldautomaten abhob. „Da hat er uns auch noch verarscht und uns nur 930 Euro gegeben“, empört sich einer der Angeklagten. Erpresst hätten sie ihn auch nur, „damit die Sache ein Ende hat“.
Beide werden zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt. Gegen den 22-jährigen Hauptangeklagten läuft der Prozess weiter. Allen nutzt, dass der Kölner als Zeuge nicht aussagen will. Dadurch können belastende Details, etwa der Einsatz des Pfeffersprays, nicht nachgewiesen werden.